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Welche Tiere sind in der Mietwohnung erlaubt?

Welche Tiere sind in der Mietwohnung erlaubt? Junge Frau mit einem Hund in der Mietwohnung © freepik
Hunde, Mäuse, Vogelspinnen oder Hausschweine: Tierhaltung in der Mietwohnung ist immer wieder ein Konfliktherd zwischen Mieter und Vermieter. So hat jüngst ein Gericht entschieden, dass die Haltung von einem Igel in einer Mietwohnung nicht von der Kleintierklausel gedeckt ist.

Haustierverbot in Mietwohnung nur aus wichtigem Grund

Ein Vermieter darf die Tierhaltung in einer Mietwohnung nur aus wichtigen Gründen versagen. Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 411 C 976/18) und stellte klar, dass es nicht ausreicht ein Verbot auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung vorliegen müssen. Auch das Amtsgericht Konstanz (Aktenzeichen 4 C 397/21 WEG) hat klar gestellt, dass ein generelles Haustierverbot in einer Gemeinschaftsordnung unwirksam ist. Es bedarf immer eines sachlichen Grundes für ein Haustierverbot. Auch das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 S 151/22) entschied, dass der Vermieter nicht nach freiem Ermessen über die Haustierhaltung in einer Mietwohnung entscheiden darf. Es bedarf sachlicher Kriterien für seine Entscheidung.

Boxer in 38 qm Wohnung erlaubt!

Ein Mieter kann von seinem Vermieter die Zustimmung verlangen einen großen Hund der Rasse Boxer in seiner 38 qm großen Wohnung halten zu dürfen, entschied das Amtsgericht Köln (Az. 210 C 208/20).

Keine Warane und Chamäleons in der Mietwohnung!

Das Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen 401 C 275/17) hat entschieden, dass das Halten von Waranen und Chamäleons in einer Mietwohnung eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt, wenn es an der erforderlichen Erlaubnis des Vermieters fehlt. Das Halten von exotischen Tieren gehöre nicht zum allgemeinen Wohngebrauch, zumal Mitbewohner darauf mit Angst und Abscheu reagieren könne. Zudem sei es unabhängig davon wie groß ein Tier sei grundsätzlich vertragswidrig gefährliche Tiere in einer Mietwohnung zu halten.

Sind Hausschweine in der Mietwohnung erlaubt?

Einem Berliner Mieter wurde vom Amtsgericht Berlin-Köpenick die Haltung eines Hausschweins in einer Mietwohnung erlaubt, wenn vom Hausschwein keine Geruchsbelästigungen oder anderweitige Beeinträchtigungen ausgehen. Über den Sinn, ein Schwein in einer Mietwohnung zu halten, urteilte das Gericht nicht. Ein Mieter und sein Hausschwein verloren ihre Klage gegen die Kündigung ihres Mietvertrages durch den Vermieter vor dem Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 468 C 7351/21). Auch wenn das Schwein zu therapeutischen Zwecken angeschafft wurde, es muss ausziehen, entschied das Gericht. Ein gefährliches Mini-Schwein hat nichts in einer Mietwohnung zu suchen, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 413 C 12648/04). Der Vermieter darf seine Zustimmung zur Tierhaltung in der Wohnung verweigern.

15 Katzen sind für eine Mietwohnung zu viel!

Auch wenn im Mietvertrag die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung erlaubt ist, sind 15 Katzen in einer Wohnung definitiv zu viel, entschied das Landgericht Aurich (Aktenzeichen 1 S 275/09) und erklärte die fristlose Kündigung eines Vermieters für zulässig.

Igelhaltung nicht von Kleintierhaltungsklausel gedeckt

Ein Mieter, der mehrere Igel monatelang in seiner Mietwohnung hält, riskiert die fristlose Kündigung seines Mietverhältnisses, entschied das Amtsgericht Berlin-Spandau (Aktenzeichen 12 C 133/14). Das Halten von Wildtieren sei nicht von der Kleintierklausel im Mietvertrag umfasst.

Mieter darf Katzennetz am Balkon anbringen

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin- Tempelhof (Aktenzeichen 18 C 336/19) haben Mieter das Recht an ihrem Balkon ein Katzennetz anzubringen, wenn dies nicht in die Bausubstanz des Gebäudes eingreift und der Vermieter dies in anderen Fällen erlaubt.

Katzen im Treppenhaus urinieren lassen - fristloser Kündigungsgrund!

Lässt ein Mieter seine Katzen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses urinieren, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung, entschied das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel (Aktenzeichen 30 C 86/23).

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