Rauchwarnmelderpflicht: Mieter muss Einbau von Rauchwarnmeldern dulden!
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2015-06-25
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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- Rauchwarnmelderpflicht nahezu bundesweit
- Mieter muss Einbau von Rauchwarnmelder dulden!
- Vermieter darf Einbau der Rauchwarnmelder in den entsprechenden Räumen kontrollieren
In Deutschland herrscht in den meisten Bundesländern die Pflicht in Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren. Für die Montage der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Vermieter zuständig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Mieter den Einbau der Rauchwarnmelder dulden und zwar auch dann, wenn er bereits selbst Rauchwarnmelder angebracht hat.
In Deutschland herrscht in den meisten Bundesländern die Pflicht in Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren. Für die Montage der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Vermieter zuständig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Mieter den Einbau der Rauchwarnmelder dulden und zwar auch dann, wenn er bereits selbst Rauchwarnmelder angebracht hat.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Rauchwarnmelderpflicht nahezu bundesweit
In Deutschland gibt es keine allgemeine Rauchwarnmelderpflicht. Dieses Thema wird den jeweiligen Bundesländern überlassen. Nahezu alle Bundesländer haben zwischenzeitlich eine Rauchwarnmelderpflicht in ihren Landesbauordnungen normiert. Danach müssen Wohnungen Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren so angebracht sein, dass eine Rauchentwicklung frühzeitig erkannt wird. In den meisten Bundesländern obliegt den Vermieter die Pflicht die Rauchwarnmelder zu installieren. Die Wartung der Rauchwarnmelder trifft je nach Bundesland entweder den Mieter oder den Vermieter.Mieter muss Einbau von Rauchwarnmelder dulden!
Selbst wenn der Mieter seine Mietwohnung bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, muss er den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter hinnehmen, entschied aktuell der Bundesgerichtshof in zwei Fällen (Aktenzeichen VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14). Der Bundesgerichtshof sieht im Anbringen von Rauchwarnmeldern in einer Mietwohnung eine bauliche Veränderung, die den Gebrauchswert der Mietwohnung erhöht und die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert. Aus diesem Grund müssen Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter dulden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, wenn der Einbau der Rauchwarnmelder sowie die Wartung für ein Wohngebäude in einer Hand liegen. Dies führe zu einer Verbesserung des Wohnzustandes, auch wenn bereits vom Mieter Rauchwarnmelder in der Mietwohnung eingebaut wurden. Des weitern sei der Vermieter gesetzlich durch eine Landesbauordnung dazu verpflicht Rauchwarnmelder einzubauen, dann müsse dies von ihm auch so erledigt werden, wie er dieser Verpflichtung entsprechen will. So die Bundesrichter in Karlsruhe.Vermieter darf Einbau der Rauchwarnmelder in den entsprechenden Räumen kontrollieren
Ein Vermieter darf die zwischenzeitlich installierten Rauchwarnmelder in der Wohnung des Mieters kontrollieren. Aber er darf dabei nur die Räume der Mietwohnung betreten, die mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet wurden. Versucht der Vermieter bei dieser Gelegenheit die gesamte Mietwohnung gegen den Willen des Mieters in Augenschein zu nehmen, ist das nicht erlaubt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 289/13).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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