Markus Manger
Fachanwalt Markus Manger
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalts Markus Manger ist seit 1990 zugelassen und seither Partner der Kanzlei Hartl, Manger & Kollegen. In seiner seit 2007 bestehenden Eigenschaft als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt er seine Mandanten im Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht sowie bei Vertragsgestaltungen für Gewerbemietverträge und Pachtverträge. Weitere Schwerpunkte sind das Zwangsversteigerungsrecht, das Zwangsverwaltungsrecht sowie Abwicklungen von Grundstückskaufverträgen.
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