Mathias Müller
Fachanwalt Mathias Müller
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Die Spezialisierung von Rechtsanwalt Mathias Müller liegt in erster Linie im Immobilienrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2002 hat er sich stetig auf diesen Gebieten fortgebildet. Die Fachanwaltsprüfung absolvierte er 2005, 2006 wurde er durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen. Weitere Schwerpunkte in diesem Bereich sind unter anderem das Architektenrecht, das Grundstücksrecht, Nachbarrecht und Maklerrecht)
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