Mieter darf SAT-Schüssel aufstellen!
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2016-07-26
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Mieter dürfen im Rahmen ihres Mietgebrauchs eine SAT-Schüssel auf dem Balkon aufstellen, wenn dies die Vermieterrechte nicht beeinträchtigt. Dies entschied aktuell das Amtsgericht München.
Im zugrundeliegenden Fall installierte ein irakischer Mieter eine SAT-Schüssel auf seinem Balkon, obwohl er über das Breitbandkabelnetz und auch über das Internet ausländische Fernsehsender empfangen konnte. Von der SAT-Schüssel war seine Vermieterin weniger aus optischen Gründen begeistert. Sie vertrat die Ansicht, dass der Mieter sein Informationsbedürfnis auch ohne SAT-Schüssel befriedigen könne.
Das sah das Amtsgericht München (Aktenzeichen 412 C 11331/15) anders: Die SAT-Schüssel stelle für die Vermieterin keine Beeinträchtigung an ihrem Eigentum dar. Die SAT-Schüssel sei verhältnismäßig klein und befinde sich innerhalb des Balkonbereiches vom Mieter. An der Fassadenfront des Hauses sei sie fast nicht zu sehen, so dass deren Gesamteindruck des Gebäudes nicht leide. Die Vermieterin muss sich also mit der SAT-Schüssel abfinden.
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