Balkonbepflanzung: Ist ein Baum auf dem Balkon einer Mietwohnung erlaubt?
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2017-03-10
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 249 mal gelesen
Die Balkonbepflanzung von Mietern treibt im wahrsten Sinne des Wortes manchmal seltsam Blüten. So musste kürzlich ein Mieter seinen 15 Jahre alten Ahornbaum von seinem Balkon entfernen. Das Amtsgericht München stellte in diesem Zusammenhang klar, dass ein Mieter in der Regel keinen Baum auf einem Balkon oder einer Loggia anpflanzen darf.
Der Mieter hatte den Ahornbaum vor 15 Jahren in einen Holzkasten gepflanzt. Mittlerweile musste der Baum mit Stahlketten an der Hauswand vor Sturm gesichert werden. Seine Krone ragte erheblich aus dem Balkon heraus, seine Wurzeln befanden sich direkt auf dem Betonboden. Der Vermieter hatte den Mieter mehrfach aufgefordert den Ahorn vom Balkon zu entfernen. Dies gehe über eine vertragsgemäße Nutzung hinaus. Der Mieter war allerdings der Auffassung, das nur ihn seine Balkonbepflanzung etwas angeht.
Zu Unrecht, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 461 C 26728/15). Es verurteilte den Mieter dazu den Baum mit samt Erdreich fachgerecht zu entfernen. Ahornbäume könnten mehrere Meter hoch werden und seien damit keine geeignete Balkonbepflanzung. Die Bäume könnten aufgrund ihrer Größe leicht umstürzen und eine Gefahr für andere Menschen darstellen. Die Stahlsicherung sei ein nicht erlaubter Eingriff in die Sachsubstanz des Miethauses.
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