Apotheke darf keine Sammelbox für Rezepte im Supermarkt aufstellen
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2018-08-13
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 251 mal gelesen
Eine Apotheke darf im Eingangsbereich eines Supermarkts keine Box aufstellen, in die Kunden ihre Rezepte einwerfen und dann die bestellten Arzneimittel nach Hause geliefert bekommen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Apotheke stellt Rezept-Sammelbox im Supermarkt auf
Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Apotheke, wie beschrieben, mit Hilfe einer aufgestellten Box die Rezepte ihrer Kunden gesammelt und die bestellten Medikamente dann kostenlos zu den Kunden im Stadtgebiet nach Hause geliefert- außerhalb des Stadtgebietes fielen für die Kunden Versandkosten an. Die Stadt untersagte der Apotheke das Betreiben der Sammelbox.Sammelbox verstößt gegen das Apothekenrecht
Zu Recht, entschied das Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen 13 A 2289/16). Nach dem Apothekenrecht gebe es nur eine Abgabe der Arzneimittel direkt in der Apotheke an den Kunden oder den Versand von Medizinprodukten. Eine andere Abgabemöglichkeit gebe es nicht. Auch sei die Sammelbox im Supermarkt nicht als Rezeptsammelstelle anzuerkennen.. Diese seien nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein abgelegener Ortsteil versorgt werden müsse. Die Sammelbox falle auch nicht unter den Versand von Arzneimitteln, da hier faktisch kein Versandhandel von der Apotheke betrieben würde, sondern nur ein Bestellsystem geschaffen worden sei.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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