Ist Weihnachtsdekoration im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses erlaubt?
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2015-12-01
, Aktualisierung vom
2023-11-28 06:47:00.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 1345 mal gelesen
- Darf der Vermieter Weihnachtsdeko im Treppenhaus verbieten?
- Wieviel Weihnachtsdeko müssen Mitbewohner dulden?
- Sind Weihnachtsdüfte im Treppenhaus erlaubt?
- Dürfen Mieter Lichterketten im Treppenhaus aufhängen?
- Und wie sieht es mit Lichterketten am Fenster oder Balkon aus?
- Wichtig: Fluchtwege müssen frei bleiben!
Ob Leuchtsterne, Weihnachtsmänner, Tannenschmuck oder Rauschgold-Engel: Weihnachtszeit ist Dekozeit und da machen viele Mieter auch vor Gemeinschaftsräumen, wie dem Treppenhaus, nicht halt. Müssen Vermieter und Mitbewohner die Weihnachtsdekoration dulden?
Darf der Vermieter Weihnachtsdeko im Treppenhaus verbieten?
Grundsätzlich verbieten darf der Vermieter Weihnachtsdekoration im Treppenhaus nicht. In einem Mehrfamilienhaus wird das Treppenhaus aber in der Regel von allen Mitbewohnern genutzt. Beeinträchtigungen der übrigen Mitbewohner durch ausladende Weihnachtsdekoration sollte daher grundsätzlich vermieden werden, in diesem Sinne urteilte das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 35 T 500/98). Wichtig ist, dass die Weihnachtsdekoration im Treppenhaus keine Gefahr für die übrigen Mitbewohner darstellt – etwa, weil sie zur Stolperfall wird.Wieviel Weihnachtsdeko müssen Mitbewohner dulden?
Der Tannenkranz an der Wohnungstür ist für Mieter in jedem Fall erlaubt, entschied auch das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 35 T 500/98). Problematischer wird es bei großen Dekorationsartikeln. Hier entschied das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen 38 C 1858/08) das große Dekorationen im Treppenhaus die Nutzung der anderen Mieter nicht mehr im ausreichenden Maß zu lasse. Eine solche Nutzung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus und muss vom Mieter entfernt werden. Auch eine Madonnenfigur ist im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses erlaubt, urteilte auch das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen 3 C 2122/03) in einem anderen Fall. Wenn ein Mieter das gesamte Treppenhaus von oben bis unten nach seinen Vorstellungen weihnachtlich dekoriert, müssen Nachbarn oder der Vermieter das nicht ohne weiteres hinnehmen. Sie können die Entfernung der Dekoration fordern (AG Münster, Aktenzeichen 38 C 1858/08).Sind Weihnachtsdüfte im Treppenhaus erlaubt?
Manchen Mietern reicht die Weihnachtsdekoration im Treppenhaus nicht. Sie wollen mit allen Sinnen die Vorweihnachtszeit genießen und besprühen das Treppenhaus mit weihnachtlich duftenden Raumsprays. Das ist nicht erlaubt: Ein Mieter seine Mitbewohner nicht mit Weihnachtsdüften im Treppenhaus penetrieren. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 3 Wx 98/03).Dürfen Mieter Lichterketten im Treppenhaus aufhängen?
Mieter dürfen Lichterketten auch im Treppenhaus installieren, aber auch hier gilt: Sie dürfen die übrigen Mitbewohner nicht stören. So urteilte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 390/09). Das gleiche gilt im Übrigen auch für Weihnachtsbeleuchtung im Fenster oder am Balkon. Lichterketten dürfen am Balkon angebracht werden, wenn sie sicher installiert sind. Der Vermieter kann sich dann nicht darauf berufen, dass die Lichterkette den Gesamteindruck des Hauses zerstört, so das Amtsgericht Eschweiler (Aktenzeichen 26 C 43/14). 'Und wie sieht es mit Lichterketten am Fenster oder Balkon aus?
Lichterketten am Fenster oder am Balkon sind während der Weihnachtszeit eine verbreitete Sitte und berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses, stellt das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 390/09) klar. Laut Landgericht Köln (Aktenzeichen 29 T 205/06) stellen Lichterketten am Balkon eine bauliche Veränderung dar, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.Wichtig: Fluchtwege müssen frei bleiben!
Wichtig zu wissen ist, dass die Fluchtwege und Notausgänge in einem Mehrfamilienhaus frei sein müssen. Verhindert hier angebrachte Weihnachtsdekoration eine Flucht, wird der Dekorateur als Schadensverursacher haftbar gemacht, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 10 B 304/09).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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