Urlaubsanspruch | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fragen zum Urlaubsanspruch? Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt Sie auf!
Wichtige Fakten zum Thema Urlaubsanspruch
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr - ausgehend von einer 6-Tage-Arbeitswoche. Wird nur fünf Tage in der Woche gearbeitet verringert sich der Urlaubsanspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber im Arbeitsvertrag noch weitere Urlaubstage vereinbaren.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht bei einem Arbeitsverhältnis erst nach sechs Monaten. Arbeitnehmer in der Probezeit müssen aber nicht komplett auf bezahlten Urlaub verzichten. Sie dürfen pro Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs in Anspruch nehmen.
Bei Arbeitnehmern in der Elternzeit kann der Chef pro Monat genommenen Erziehungsurlaub den Urlaub um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Arbeitnehmer, die von einer Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln, müssen keine unverhältnismäßige Kürzung ihres Urlaubsanspruchs hinnehmen. Das Bundesurlaubsgesetz regelt für Teilzeitarbeit einen Urlaubsanspruch von 16 Urlaubstagen im Jahr bei einer 4-Tage-Arbeitswoche. Bei drei Arbeitstagen besteht ein Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr.
Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so hat ein Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von einem Zwölftel pro Arbeitsmonat, wenn in der ersten Jahreshälfte gekündigt wurde. Erfolgte die Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, gilt der gesamte Urlaubsanspruch des Jahres.
Wird der Urlaub in einem Kalenderjahr nicht ganz beansprucht, können die offenen Urlaubstage in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach verfallen sie.
Urlaubsanspruch – Kompetente und schnelle Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Bundesurlaubsgesetz im Zusammenspiel mit den Regelungen des Arbeitsrechts ist eine komplexe Rechtsmaterie. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt Sie zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch umfassend auf. Er berät und vertritt Ihre Rechtsinteresse außergerichtlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber und setzt seine juristische Expertise und Erfahrung für Sie auch durchsetzungsstark vor Gericht ein.
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