Fachanwalt Oliver Metzlaff
Fachanwalt für Sozialrecht
Oliver Metzlaff ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2004 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2007 Fachanwalt für Sozialrecht. 2009 hat er seine eigene Kanzlei gegründet.
Persönliche Betreuung als Garant für die sehr gute Dienstleistung - dies ist die Maxime von Rechtsanwalt Metzlaff. Er begreift das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant als Partnerschaft. Beide Seiten sollten dazu bereit sein, offen miteinander zu reden. Der Rechtsuchende erhält eine realistische Einschätzung der Chancen und der Risiken seines Falles. Wird ein Mandat erteilt, setzt sich Rechtsanwalt Oliver Metzlaff engagiert und kompetent für die Belange seiner Kunden ein.
Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für eine detaillierte Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zur Kanzlei.
Gerne rufen wir Sie umgehend und unverbindlich zurück.