Fachanwalt Dr. Götz Philipp
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Götz Philipp ist seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2008 ist er berechtigt, den Titel "Doktor der Rechte" zu tragen. Als Partner einer großen wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzlei ist er nicht nur Rechtsanwalt; er ist ebenfalls Unternehmer. Dies hat seinen Blick für die Probleme und Herausforderungen der Firmen geschärft und seine Herangehensweise geprägt. Er hat internationale Erfahrung in einer Kanzlei in den USA erworben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er sowohl Arbeitnehmer, Führungskräfte als auch mittelständische Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt er national und international tätige Unternehmen. Einzelunternehmer, Familienunternehmen, Unternehmen des Mittelstandes, börsennotierte Unternehmen und Personengesellschaften zählen zu seinem Kundenkreis.
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