Fachanwalt Michael Regal
Michael Regal führt seine Kanzlei seit 2002 als selbstständiger Rechtsanwalt. Der Fokus der Arbeit liegt auf dem wirtschaftlichen Bereich. Der Großteil der Kunden stammt aus dem Mittelstand. Die Bearbeitung kann im Einzelfall oder, bei stetigem Bedarf eines Unternehmens, auf der Basis eines Beratervertrages erfolgen.
Er trägt seit 2003 den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die juristische Beratung und Vertretung erfolgt rund um die Themen Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Teilzeitarbeit, Urlaubs- und Überstundenansprüche und Lohnforderungen.
Er versteht sich als Dienstleister mit dem Anspruch, die juristischen Probleme seiner Mandanten schnellstmöglich und zu deren Zufriedenheit zu lösen. Er pflegt einen unkomplizierten Umgang mit seinen Kunden und ist bei Bedarf schnellstens erreichbar.
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