Arbeitsplatz | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fragen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz? Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt auf!
Arbeitsplatz – Ihre Rechte als Arbeitnehmer!
Der Arbeitgeber hat die Pflicht seinen Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen der keine gesundheitlichen Gefahren birgt. Dazu gehört neben einer geeigneten Büroausstattung auch gute Licht- und Luftverhältnisse. Lärm kann krank machen. Daher muss der Arbeitgeber ab einer Lautstärke von 80 Dezibel (entspricht einem Klavierspiel) am Arbeitsplatz seinen Arbeitnehmern Ohrenschützer zur Verfügung stellen. Steigt die Dezibel-Anzahl auf 85 und mehr, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die Ohrenschützer auch tragen.
Hört ein Kollege im gleichen Büro Radio, muss er dies einstellen, wenn sich ein anderer Kollege von dieser Geräuschquelle gestört fühlt. Der Chef kann Radio hören auch dann verbieten, wenn der Arbeitnehmer aus diesem Grund seine Arbeit nicht oder schlecht erledigt.
Um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, ist Rauchen am Arbeitsplatz verboten. Der Arbeitgeber hat nach der Arbeitsstättenverordnung ein allgemeines oder beschränktes Rauchverbot zum Schutz der Nichtraucher zu erlassen. Sogenannte Raucherpausen sind außerhalb der gesetzlichen Pausenregelungen nicht zulässig.
Haustiere am Arbeitsplatz sind immer wieder ein Konfliktpunkt. Erlaubt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer sein Haustier mit zur Arbeit zu nehmen, muss der dies den anderen Arbeitnehmern auch erlauben. Er kann allerdings aufgrund seines Hausrechts ein generelles Haustierverbot im Unternehmen aussprechen. Hält sich ein Arbeitnehmer nicht daran, droht ihm eine Abmahnung.
Am Arbeitsplatz darf gestillt werden. Stillende Mütter haben dafür zweimal täglich eine halbe Stunde Zeit. Die Stillzeit muss nicht nachgearbeitet und darf auch nicht auf Ruhezeiten verlegt werden.
Der Arbeitsplatz darf nicht ständig videoüberwacht werden. Hat der Arbeitgeber aber ein berechtigtes Interesse an der Videoüberwachung, etwa um einen Diebstahl aufzuklären, kann er diese in Absprache mit dem Betriebsrat zeitweise durchführen.
Kompetente Vertretung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich aufgrund seines juristischen Fachwissens und seiner Berufserfahrung mit allen rechtlichen Problemen und deren Lösung rund um den Arbeitsplatz aus. Er kennt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und setzt diese erfolgreich durch. Nutzen Sie die Kompetenz und Erfahrung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
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