Martin Eismann
Fachanwalt Martin Eismann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Eismann ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2004 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2009 auch Zwangsverwalter.
Im Bereich des Arbeitsrechts berät und vertritt er Arbeitnehmer, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Sein strategisches Geschick und seine sorgfältige Arbeitsweise haben ihn in vielen Fällen die Interessen seiner Mandanten ausgespochen erfolgreich wahrnehmen lassen. Arbeitgeber unterstützt er bereits im Vorfeld einer schwierigen betrieblichen Entscheidung.
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