Abfindung | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Abfindung – Lassen Sie einen Experten verhandeln!
Abfindung - Wer, wann und wieviel?
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn diese im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einem Sozialplan innerhalb des Unternehmens mit dem Betriebsrat vereinbart wurde. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht auch, wenn eine Betriebsänderung durchgeführt wurde ohne einen Interessensausgleich mit dem Betriebsrat zu erzielen. Bei einer fristlosen Kündigung steht dem Arbeitnehmer ebenfalls eine Abfindung zu, wenn sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten hat. Ansonsten haben Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz die Möglichkeit dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindungszahlung anzubieten, wenn der im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Grundsätzlich besteht aber kein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer auf eine Abfindung.
Das bedeutet, bei der Abfindung ist geschicktes Verhandeln mit dem Arbeitgeber gefragt. Die Höhe der Abfindung hängt oft mit der Verhandlungsposition zusammen. Je schwieriger es für den Arbeitgeber ist, dem Arbeitnehmer rechtswirksam zu kündigen und je größer sein Interesse ist, diesen los zu werden, desto höher sollte die Abfindung sein. In der Regel beträgt eine Abfindung 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Die Abfindung muss als außerordentliche Einnahme versteuert werden. Hier wird die sog. Fünftelregelung angewandt, wonach die Anrechnung der Abfindung auf drei Jahre verteilt wird. Sozialabgaben fallen bei der Abfindung nicht an, da sie kein Arbeitsentgelt darstellt. Die Abfindung kann Auswirkungen auf die Sperr- und Ruhezeiten von Arbeitslosengeld haben. Hier sollte man sich frühzeitig mit dem Jobcenter in Verbindung setzen.
Abfindung – Chance auf mehr Geld durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Bei der Verhandlung über eine Abfindung ist neben klugem Taktieren auch juristisches Hintergrundwissen zu den arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen der Abfindung notwendig. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Rechtsposition klar einschätzen, genauso wie das Prozessrisiko des Arbeitsgebers. Er hat das notwendig juristische Know-how und die jahrelange Erfahrung, um bei Ihrer Abfindung mehr Geld für Sie rauszuholen.
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