Arbeits- und Berufsausbildungsverträge | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeits- und Berufsausbildungsverträge - ein Fall für den Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Berufsausbildungsvertrag – Worauf muss man achten?
Ein Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, dass bedeutet Arbeitgeber und Auszubildender müssen den Beurfsausbildungsvertrag unterschreiben. Minderjährige Auszubildende benötigen zudem die Unterschrift ihres Erziehungsberechtigten.
Ein Beurfsausbildungsvertrag sollte neben den Adressen des Arbeitgebers und Auszubildenden vor allem den Beginn und die Dauer der Ausbildung sowie den Ausbildungsort und die Arbeitszeiten. Die Dauer einer Ausbildung ist in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt. Das Ausbildungsjahr beginnt gewöhnlich am 1. September und endet am 31. August. In der Regel wird eine Probezeit vereinbart, die zwischen einem und vier Monaten liegen kann.
Zudem sollte der Berufsausbildungsvertrag die Höhe der Bruttovergütung pro Ausbildungsjahr enthalten sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit der Vergütung. Wichtig ist auch, dass der Beurfsausbildungsvertrag einen Ausbildungsplan enthält. So ist festgehalten, wann und wie lange der Auszubildende in einer Abteilung des Unternehmens arbeitet.
Auszubildende haben wie auch Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub. Auch der sollte im Berufsausbildungsvertrag geregelt sein.
Ein Ausbildungsverhältnis kann auch gekündigt werden. Während der Probezeit ist dies ohne Einhaltung einer Frist möglich. Danach gelten bei einer Kündigung die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes.
Arbeitsvertrag – Das müssen Sie wissen!
Im Gegensatz zum Ausbildungsvertrag bedarf der Arbeitsvertrag keiner Form. Er kann demnach auch mündlich wirksam abgeschlossen werden. Zu Beweiszwecken ist aber immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen.
Im Arbeitsvertrag sollte neben der korrekten Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie die Probezeit geregelt sein. Wichtig ist auch die Klarstellung, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Ferner sollten der Arbeitsort, Arbeitszeiten und eine genaue Aufgabenbeschreibung im Arbeitsvertrag dokumentiert werden. Hier sollte natürlich auch das Gehalt sowie alle Sonderzuwendungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, fixiert werden. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Trotzdem sollte die Anzahl der bezahlten Urlaubstage im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch über das Bundesurlaubsgesetz hinaus weitere Urlaubstage vereinbaren. Im Arbeitsvertrag können auch Kündigungsfristen vereinbart werden. Hier sollte der Arbeitnehmer genau prüfen, ob ihn eine Kündigungsfrist nicht zu sehr bei einem Jobwechsel beschränkt.
Neben diesen Regelungen kann im Arbeitsvertrag auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Etwa zu den Umzugskosten, Dienstwagen, Fortbildungsmaßnahmen, Verschwiegenheitspflichten oder Wettbewerbsverbote.
Fragen zum Arbeits- oder Ausbildungsvertrag – Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft!
'Mit dem Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrages wird die Grundlage für das weitere Berufsleben geschaffen. Hier gibt es zahlreiche Klippen an denen Sie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgrund seiner Erfahrung und fachlichen Expertise rechtssicher vorbei lenkt! Nehmen Sie die Unterstützung eines Arbeitsrechtsprofis in Anspruch - es lohnt sich!
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