Wirksames Testament auch bei Lähmung der rechten Hand?
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2017-10-10
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Das Testament eines Rechtshänders, das er aufgrund einer Lähmung der rechten Hand mit seiner linken Hand schrieb, kann auch rechtswirksam sein. Dies entschied aktuell das Oberlandesgericht Köln.
Die Nachbarn eines an Krebs erkrankten Mannes legten dem Nachlassgericht ein Testament vor, wonach sie Erben sein sollten. Die Geschwister des Verstorbenen hielten das Testament für unwirksam und sich für die rechtmäßigen Erben aufgrund der gesetzlichen Erbfolge.
Zeugenaussage bestätigt Testamentserrichtung
Das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 2 Wx 149/17 u.a.) führte eine umfangreiche Beweisaufnahme mit graphologischen Gutachten, ärztlichen Befragungen und Vernehmung von Zeugen durch. Danach urteilten die Richter letztlich aufgrund einer Zeugenaussage, dass das Testament der Nachbarn den letzten Willen des Erblassers beinhalte. Der Zeuge versicherte glaubhaft, dass er bei der Testamentserrichtung des Erblassers dabei gewesen sei und dass dieser das Testament aufgrund seiner Lähmung in der rechten Hand mit der linken Hand verfasst habe. Für das Gericht stand damit fest, dass auch das mit der linken Hand verfasste Testament eines ansonsten Rechtshänders gültig sein kann.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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