Fachanwältin Renate Maltry
Fachanwältin für Familienrecht
Nachdem ich 1983 als Rechtsanwältin zugelassen wurde, gründete ich ein Jahr darauf die Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen in München. Zusammen mit meiner Sozietätspartnerin Frau Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern leite ich ein Team von sechs Rechtsanwältinnen, die sich alle auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert haben. Dadurch verfügen wir in unserer Kanzlei über einen geballten Wissensschatz in diesen beiden Fachgebieten und können Sie umfassend beraten.
Ich selbst habe die Fachanwaltstitel für beide Rechtsgebiete inne. Meine Mandate beschränke ich auf die Bereiche, in denen ich Expertin bin, denn nur so kann ich Ihnen die hohe Qualität meiner Beratung zusichern, die Ihnen zusteht. Dafür besuche ich in regelmäßigen Abständen Fortbildungen und weiterbildende Seminare und halte mich dadurch stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Als Ihre Anwältin für Erb- und Familienrecht stehe ich Ihnen verlässlich beratend und vertretend zur Seite, sei es außergerichtlich, sei es im Gerichtsverfahren. Mein Ziel ist es jedoch, nach Möglichkeit eine Einigung ohne Prozess herbeizuführen.
Besonders in so sensiblen Themenbereichen ist eine friedliche Schlichtung oft viel mehr wert als der Sieg vor Gericht. Deshalb biete ich auch Mediationen an, in denen es darum geht, dass sich die Parteien umfassend aussprechen und auch über nicht-juristische Themen diskutieren können, die ihnen am Herzen liegen.
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