Fachanwalt Hendrik Schöpper
Fachanwalt für Familienrecht
Meine Rechtsanwaltszulassung erhielt ich 1997. Im Jahr 2006 wurde mir der Fachanwaltstitel für Familienrecht anerkannt und fünf Jahre später schließlich auch der für Erbrecht. Zusätzlich bin ich geprüfter Testamentsvollstrecker.
In meiner Kanzlei Schöpper & Kollegen sind wir zu fünft tätig und jeder hat sich auf andere Schwerpunktgebiete spezialisiert. Als Experte für Familien- und Erbrecht befasse ich mich persönlich und intensiv mit Ihrem Anliegen, spreche ausführlich mit Ihnen über Ihre Sorgen und nehme mir genügend Zeit, um Ihrem Fall gerecht zu werden.
Schwerpunkte im Familienrecht
- Ehe- und Scheidungsrecht (auch international)
- Sorgerecht- und Umgangsrechtsverfahren
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Regelung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
- Zugewinnausgleichsverfahren, Regelung der Vermögensverhältnisse
- Regelung von Wohnung und Haushalt / Hausrat
- Adoptionsverfahren
- Regelung des Aufenthalts bei binationalen Ehen
- Eheverträge
- Vorsorgeregelungen für Ehegatten
- Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Verfahren und Eilmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Strafverteidigung bei Familien- und Eherechtsbezug und Zeugenbeistand
Schwerpunkte im Erbrecht
- Testamente
- Ehegattentestamente
- Lebenspartnerverfügungen
- Vermächtnisse
- Prüfung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten
- Erbenklageverfahren
- Erbverträge
- Pflichtteilsansprüche
- Auskunftsansprüche
- Altersvorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Mir ist es sehr wichtig, einen engen Kontakt mit meinen Mandanten zu pflegen und ein ständiger Ansprechpartner für Fragen und Wünsche zu sein. Ihr Vertrauen bildet die Grundlage für meine Arbeit. Rufen Sie mich unter der Nummer 0231 - 97 66 30 0 an oder nehmen über das Kontaktformular Verbindung mit mir auf.
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