Ungebührliches Verhalten bei Gericht wird mit Ordnungsgeld bestraft!
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2017-08-22
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 324 mal gelesen
Vor Gericht ist gutes Benehmen angesagt, ansonsten droht eine sogenannte Ungebühr – ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro – oder im schlimmsten Fall eine Ordnungshaft von bis zu einer Woche.
Dies musste ein Zeuge erfahren, der vor einem Amtsgericht bei seiner Zeugenaussage laut und aggressiv wurde. Daraufhin regte der Staatsanwalt ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen in Höhe von 200 Euro an, welches das Gericht dann auch verhängte. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 1 Ws 245/17) bestätigte nun die Entscheidung des Gerichts eine Ungebühr in dieser Höhe zu verhängen.
Das Gericht stellt klar, das eine Attacke auf die Ordnung in einer Gerichtssitzung nach dem Gesetz eine Ungebühr darstellt, die den Frieden, die Ehre und die Würde des Gerichts beschädigt. Aggressivität im Zeugenstand müsse das Gericht nicht hinnehmen. Mit einem solchen Verhalten missachte der Zeuge das Gericht, so die Oldenburger Richter.
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