Fachanwalt Rudolf Rapps
Rechtsanwalt Rudolf Rapps wird in allen Bereichen des Erbrechts für seine Mandaten tätig. Vor dem Erbfall gestaltet er in Absprache mit seinen Kunden letzwillige Verfügungen oder Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Kommt es zum Erbfall, berät er bei Erbauseinandersetzungen, Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen. Er ist Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter.
Rechtsanwalt Rudolf Rapps versteht sich als Dienstleister. Die Probleme der Mandanten werden auf den Einzelfall zugeschnitten angegangen. Wenn möglich wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt. Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, setzt er sich stringend für seine Kunden ein.
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