Fachanwältin Claudia Seidl
Fachanwältin für Familienrecht
Im Jahr 2009 habe ich zusammen mit meinen Anwaltskolleginnen Dr. Vanessa Hohenbleicher und Katharina Mirz die Kanzlei Seidl Hohenbleicher Mirz heute Seidl Hohenbleicher Mirz Rechtsanwälte PartGmbB in München gegründet.
Das war nach meiner Zulassung als Rechtsanwältin 1995, dem Erwerb der Titel Fachanwältin für Familienrecht 1999 und Fachanwältin für Erbrecht 2007, sowie dem Lehrgang für Zertifizierte Testamentsvollstreckerin, Nachlasspflegerin und Nachlassverwalterin.
Die Eröffnung einer auf das Familienrecht und Erbrecht spezialisierten Kanzlei war und ist aus meiner Sicht für unsere Mandanten sehr positiv zu sehen. Durch unser gesammeltes Fachwissen auf einem relativ eingeschränkten Feld können wir Ihnen höchste Kompetenz und Qualität unserer Betreuung garantieren.
Dabei ist mir aber stets bewusst, dass es besonders bei Themen im Familien- und Erbrecht nicht nur auf fachliche Expertise ankommt. Für mich stehen immer Ihre Sorgen und Wünsche an erster Stelle und ich werde alles daran setzen, diese auf die für Sie beste Weise durchzusetzen.
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