Mieter verursacht Wohnungsbrand: Vermieter muss Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen
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2018-11-15
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 262 mal gelesen
Ein Vermieter muss seine Wohngebäudeversicherung auch dann allein zur Regulierung in Anspruch nehmen, wenn ein Wohnungsbrand durch den Mieter verursacht wurde. Die Versicherung darf den Mieter nicht in Regress nehmen.
Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 412 C 24937/17) im Fall eines Mieters, der in seiner Mietwohnung einen Brand durch eine überhitzte Pfanne mit Fett verursacht hatte. Die Wohnung wurde erheblich beschädigt. Die Sanierungskosten beliefen sich auf rund 13.000 Euro.
Das Amtsgericht München entschied, dass die Versicherung die Sanierungskosten übernehmen muss. Der Vermieter sei verpflichtet die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Der Mieter, der den Brandschaden verursacht hat, sei vor dem Regress der Versicherung geschützt. Dies ergebe eine ergänzende Auslegung des Wohngebäudeversicherungsvertrags, wonach ein konkludenter Regressverzicht vorliege. Würde der Vermieter den Mieter für den Brandschaden in Anspruch nahmen, dann werde der Erwartung des Mieters nicht entsprochen, der dann ausgeht, dass diese Schäden von der Wohngebäudeversicherung getragen werden. Der Mieter habe die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung durch seine Nebenkosten bezahlt. Daher bestand für den Vermieter auch die Pflicht, die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen.
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