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Sturm – Welche Schäden zahlt die Versicherung?

Sturm – Welche Schäden zahlt die Versicherung? © mko - topopt
Ein kräftiger Sturm mit orkanartigen Böen kann mit herabstürzenden Ästen, umgekippten Telefonmasten und umherfliegenden Dachziegeln erhebliche Schäden an Gebäuden und Autos anrichten. Welche Sturmschäden werden von welcher Versicherung übernommen?

Ab welcher Windstärke greift der Versicherungsschutz bei Sturm?

Die Versicherung erkennt Sturmschäden erst ab einer Windstärke 8 an. Das entspricht einer Geschwindigkeit von 62 km/h. Dieser Wert muss zumindest in der Nähe des geschädigten Objekts gemessen worden sein. Versicherungsnehmer sollten zum Nachweis etwa Zeitungsberichte oder Wettervorhersagen sammeln. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen 4 U 97/16) spricht der Anscheinsbeweis bei herunterfallenden Dachziegeln bei Sturmstärke 13 für eine nicht ordnungsgemäße Befestigung. Hauseigentümer müssen laut Gericht Gebäudeteile auch vor erheblichen Sturmstärken sichern. Wird ein Fahrzeug durch einen herabfallenden Ast einen Tag nach dem Sturm beschädigt, muss die Teilkaskoversicherung nicht für den Schaden zahlen, entschied das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen 7 C 323/14). Es fehle hier an der unmittelbaren Einwirkung des Sturms auf das Auto. Die Wohngebäudeversicherung muss auch dann einen Sturmschaden durch einen umgekippten Baum regulieren, wenn der Baum nicht während, sondern erst nach dem Sturm umfällt, entschied das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen 2 O 240/11).

Welche Sturm-Schäden zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich sind vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung alle äußeren Schäden am Gebäude umfasst. Hierzu zählen Fenster, Türen, Fassade, Dach, Regenrinne und alle Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Mitversichert sind ggfs. auch Zäune, die das Grundstück einfrieden. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach (Aktenzeichen 5 C 516/17) ist aber ein Sichtschutzzaun nicht vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst, da er keine Einfriedung des Grundstücks darstellt. In manchen Wohngebäudeversicherungen sind auch Schäden im Garten im Versicherungsschutz enthalten. Wurden Bäume und Sträucher so zerstört, dass man nicht mehr davon ausgehen kann, dass sie sich wieder erholen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die neue Anpflanzung. Auch Überspannungsschäden bei Telefonanlagen etc. werden von vielen Wohngebäudeversicherungen reguliert. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungspolice. Übrigens: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1018/08) sind auch sanierungsbedürftige Gebäudeteile vom Schutz der Wohngebäudeversicherung umfasst.

Welche Schäden nach einem Sturm übernimmt die Hausratversicherung?

Vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung sind alle Schäden umfasst, die innerhalb des Gebäudes entstanden sind. Hat etwa der Herbststurm das Dach abgedeckt und wurden durch eindringendes Regenwasser Möbel zerstört, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Ob auch Gartenmöbel, Blumentöpfe und Außenmarkisen unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen, sollten Versicherungsnehmer durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen prüfen.

Wann zahlt die Kaskoversicherung bei Sturm-Schäden am Auto ?

Sturmschäden am Auto können Autobesitzer durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Dabei werden Schäden ersetzt, die der Herbststurm direkt am Fahrzeug verursacht hat, aber auch indirekte Sturmschäden, wie Schäden aufgrund von herunterfallenden Dachziegeln. Wichtig zu wissen: der Schadenfreiheitsrabatt bleibt durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erhalten. Nach einer Entscheidung des Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen 7 C 323/14) muss die Teilkaskoversicherung aber nicht für Schäden am Auto aufkommen, die durch einen herabfallenden Ast einen Tag nach einem Sturm verursacht wurden.

Wie verhält man sich bei einem Sturm-Schaden richtig?

Grundsätzlich gilt im Schadensfall zuerst und möglichst schnell den Versicherer über den Schaden zu informieren. Danach sollten ebenso zügig Schadensminderungsmaßnahmen getroffen werden - Also etwa Löcher im Dach mit einer Plane abdecken. Reparaturaufträge dürfen Versicherungsnehmer nur nach Absprache mit der Versicherung erteilen. Wichtig ist auch den Schaden anhand von Fotos zu dokumentieren und Beweisstücke für den Schaden zu sammeln.

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