Miete: Vorhandener Aufzug gehört zur Mietwohnung
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2016-04-22
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ist beim Abschluss eines Mietvertrages im Haus der angemieteten Wohnung ein Aufzug vorhanden, so gehört dieser vertraglich zur Mietwohnung. Wird er aufgrund von sicherheitstechnischen Mängeln still gelegt, ist das ein Grund die Miete zu mindern.
Dies entschied aktuell das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C11160/15). Im zu entscheidenden Fall bewohnte eine 82jährige Mieterin eine Mietwohnung im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses. Die Frau benötigt aufgrund ihrer Schwerstbehinderung diesen Aufzug, da sie anders ihre Wohnung nicht mehr verlassen kann. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags zwischen der alten Damen und dem Vermieter war unstreitig ein Aufzug vorhanden.
Viele Jahre später musste der Aufzug aus sicherheitstechnischen Gründen außer Betrieb genommen werden. Die Mieterin minderte daraufhin ihre Miete um 50 Prozent. Zu Recht, sagt das Amtsgericht München. Der Aufzug war unstreitig bei Vertragsschluss vorhanden, so dass er vertraglich auch zur Mietsache gehört.
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