Keine 3-Minuten-Takt-Regelung für angestellte Taxifahrer!
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2017-09-18
, Aktualisierung vom
2018-09-05 08:44:54.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 249 mal gelesen
Was lassen sich Arbeitgeber nicht alles einfallen, um die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu ermitteln. In Berlin verlangte ein Taxiunternehmen von seinen angestellten Taxifahrern während ihrer Standzeiten alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, ansonsten galt die Standzeit nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pause.
Standzeit ist vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst
Das geht zu weit, entschied zunächst das Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen 41 Ca 12115/16) und wurde nun vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 26 Sa 1151/17) bestätigt. Ein Taxiunternehme kann von seinen angestellten Taxifahrern nicht erwarten, dass sie während ihrer Standzeit alle drei Minuten eine Signaltaste drücken. Dies verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, welches unverhältnismäßiges Erfassen von Taxidaten verbietet. Das Taxiunternehmen müsse seinen angestellten Taxifahrern auch die Zeit vergüten, in der sie auf einen Fahrgast warten. Dies sei ein vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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