Urlaub: Bitte immer rechtzeitig planen
3.0 /
5 (1 Bewertungen)
2013-03-25
· Rechtsanwälte Bender & Ruppel
· 949 mal gelesen
Wollen Sie einen Teil Ihres Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr übertragen, müssen Sie das noch im laufenden Urlaubsjahr mit Ihrem Chef klären.
Nehmen Sie die Tage einfach nicht und sprechen auch nichts ab, verfällt der Urlaubsanspruch (BAG Az. 9 AZR 270/02). Mindestens 24 Werktage bei einer sechs-Tage-Woche sind Gesetz. Die Anzahl der Urlaubstage darf nicht mehr ausschließlich vom Alter abhängen. Eine Bäckereiverkäuferin hatte geklagt, dass ihre älteren Kolleginnen mehr freie Tage hatten. Das LAG Düsseldorf gab ihr wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz Recht (Az. 8 Sa 1274/10). Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Dort steht sämtlichen Angestellten unabhängig vom Lebensalter der gleiche Jahresurlaub von 30 Tagen zu (BAG, Az. 9 AZR 529/10).
von Rechtsanwälte Bender & Ruppel
War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.0 /
5
(1 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Arbeitsrecht
,
01.03.2013
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Immer ehrlich bleiben!
Lügen Sie bei einer berechtigten Frage (z.B. ob Sie als Köchin oder Friseuren an einer Allergie leiden), kann das später den Job kosten, wenn die Lüge rauskommt (BAG, Az.
2 AZR 396/10).
Allerdings darf der Chef nicht wahllos alles fragen (BAG, Az.
3.8 /
5 (5 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
03.03.2018
(Update 04.09.2024)
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
4.0256410256410255 /
5 (39 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
18.06.2015
(Update 15.08.2023)
Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr.
Wurden im Arbeitsvertrag noch mehr Urlaubstage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, erhöht sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend.
Gibt es Gründe, warum der Chef den Erholungsurlaub kürzen oder verweigern darf?
4.283261802575107 /
5 (233 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
31.05.2012
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Die Deutschen vereisen zwar gerne und häufig, aber in Sachen Urlaubsregelung und Urlaubsanspruch existieren bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern noch immer viele Fehleinschätzungen.
3.875 /
5 (8 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
12.12.2017
(Update 25.01.2023)
Erkrankt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum und kann aus diesem Grund seinen Urlaub nicht wahrnehmen, stellt sich die Frage, was mit seinem Urlaubsanspruch geschieht.
Kann der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung vom Arbeitgeber verlangen?
Wird der Urlaub einfach angespart und mit ins nächste Jahr genommen?
4.476190476190476 /
5 (21 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
25.07.2016
Rechtsanwalt Hartmut Breuer
Der Erhalt einer Kündigung ist eine Ausnahmesituation und, zum Glück, für viele Arbeitnehmer ungewohnt.
Es gilt aber, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu wissen, was nun innerhalb welcher Fristen zu prüfen und zu veranlassen ist.
Das Wichtigste vorweg: Notieren Sie sich das Datum des Zugangs der Kündigung und holen noch in der Woche des Zugangs der Kündigung anwaltlichen Rat ein!
4.0 /
5 (6 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
18.09.2017
(Update 05.09.2018)
Was lassen sich Arbeitgeber nicht alles einfallen, um die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu ermitteln.
In Berlin verlangte ein Taxiunternehmen von seinen angestellten Taxifahrern während ihrer Standzeiten alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, ansonsten galt die Standzeit nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pause.
4.5 /
5 (6 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
08.11.2017
(Update 08.11.2017)
Mehr Mindestlohn für Pflegekräfte, höhere Bußgelder im Straßenverkehr und öffentliches WLAN: In diesem Herbst treten zahlreiche neue gesetzliche Änderungen in Kraft.
4.4 /
5 (10 Bewertungen)
Verwaltungsrecht
,
29.11.2017
Ein Polizist, der eine Tattoo mit dem Hitlergruß trägt, kann vom Dienst suspendiert werden, entschied jüngst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
4.666666666666667 /
5 (6 Bewertungen)