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Diskobesucherin mit Feuerzeug verletzt – Freiheitsstrafe!

Diskobesucherin mit Feuerzeug verletzt – Freiheitsstrafe! © mko-topopt
Im Gedränge einer Disko ist es schnell passiert: Jemand fuchtelt mit einem Feuerzeug rum und verletzt einen anderen Diskobesucher. Auch wenn dies unter Alkoholeinfluss passierte, ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München.

Betrunkener drückt heißes Feuerzeug an den Bauch einer Besucherin

In einer Disko spielte ein betrunkener Mann vor einer jungen Frau mit seinem Feuerzeug rum und ließ dieses mit den Worten, dass er sie jetzt verbrenne, immer wieder entflammen. Dabei drückte er sein erhitztes Feuerzeug so an den Bauch der Frau, dass diese eine Brandwunde in der Größe eines Zwei-Euro-Geldstückes erlitt. Die junge Frau verlangte vom Täter den Betrag als Schmerzensgeld, der nötig sei, die Brandnarbe wieder zu entfernen.

Besucherin erhält 1.500 Euro Schmerzensgeld

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 815 Ds 252 Js 159791/17) verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und zu einer Zahlung von 1.500 Euro an die junge Frau. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass der Mann alkoholbedingt enthemmt gehandelt habe. Schuldunfähig war er laut Sachverständigengutachten allerdings nicht. Das Gericht lastete ihm insbesondere die starke Verletzung mit der Narbe, als bleibende Folge, an.

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