Berufskrankheit Kniegelenksarthose!
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2016-08-01
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Insbesondere bei Handwerkern wie Fliesenlegern, Installateuren oder Malern tritt sie häufig auf: die Kniegelenksarthose. Jahrelanges Arbeiten im knien führt zu dieser Erkrankung, weshalb sie auch als Berufskrankheit anerkannt ist. Das gilt auch, wenn die Kniegelenksarthose nur an einseitig an einem Kniegelenk auftritt, entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Installateur im Laufe seines Arbeitslebens mehr als 13.000 Stunden in einer kniebelastenden Stellung gearbeitet. Weil bei ihm die Kniegelenksarthose nur an einem Knie auftrat, lehnte die Berufsgenossenschaft eine Anerkennung als Berufskrankheit ab.
Zu Unrecht, urteilte das Sozialgericht Dortmund (Aktenzeichen S 18 U 113/10). Die einseitige Erkrankung an einer Kniegelenksarthose habe seinen Ursprung in der jahrelangen Arbeitshaltung des Installateurs. Der Mann habe glaubhaft darlegen können, dass er hauptsächlich mit dem rechten Knie kniend gearbeitet habe. Das Übergewicht und Alter des Mannes spielten für die Ursache der Kniegelenksarthose keine Rolle, so die Dortmunder Richter. Die Berufsgenossenschaft muss dem Installateur eine Verletztenrente gewähren.
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