Reiserücktritt wegen Krankheit – Wann muss die Versicherung zahlen?
4.108695652173913 /
5 (46 Bewertungen)
2018-08-22
, Aktualisierung vom
2024-10-18 16:27:36.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 1875 mal gelesen
- Versicherungsschutz nur nach Arztbesuch
- Versicherung ist an die Auskunft der eigenen medizinischen Stornoberatung gebunden
- Durchfall Erkrankung - Versicherungsschutz
- Vorerkrankungsklauseln in Reiserücktrittversicherung müssen transparent sein
- Keine Kostenerstattung bei vorhersehbarer Lungentransplantation
- Kein Versicherungsschutz für Depressionen!
- Nasenbeinbruch nicht vom Versicherungsschutz umfasst!
- Leere Batterie eines Herzschrittmachers ist keine Erkrankung!
- Reiserücktritt auch bei Todesfall eines Angehörigen?
- Reiserücktrittversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten
Eine lang ersehnte Urlaubsreise wegen Krankheit absagen zu müssen, ist ärgerlich. Ein kleiner Trost ist es für den vermeintlichen Urlauber, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat und so zumindest nicht auf den Reisekosten sitzen bleibt. Doch Vorsicht, die zahlt längst nicht bei allen Erkrankungen.
Versicherungsschutz nur nach Arztbesuch
Bricht ein Reisender seine Reise ab, weil er am Urlaubsort verunglückt ist, kann er von der Reiserücktrittversicherung keine Entschädigung verlangen, wenn er seine schwere Erkrankung nicht nachweisen kann, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 174 C 6951/20). Ein Besuch beim Arzt am Urlaubsort hätte seine gesundheitlichen Beschwerden dokumentieren können.Versicherung ist an die Auskunft der eigenen medizinischen Stornoberatung gebunden
Eine Reiserücktrittsversicherung ist laut Amtsgericht München (Aktenzeichen 122 C 7243/22) an die Beratung und Auskunft der eigenen angebotenen medizinischen Stornoberatung gebunden. Wenn die dem Kunden zur Stornierung der Reise aufgrund einer Erkrankung rät, muss die Reiserücktrittversicherung zahlen. Auch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IV ZR 129/23) stellt klar, dass unklare Klauseln über den Ausschluss des Versicherungsschutzes zu Lasten der Auslandskrankenversicherung gehen.Durchfall Erkrankung - Versicherungsschutz
Kann ein Reisender seine Reise nicht antreten, weil er kurz vor dem Start ein Durchfall erkrankt, muss die Reiserücktrittsversicherungen für die Reisekosten aufkommen, entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 165/18). Die Diagnose eines Arztes sei in diesem Fall nicht entscheidend, es komme darauf an, ob die Reise für den Reisenden technisch möglich und durchführbar war. Wer seine Reise abbricht, weil er und seine Familie an einer Magen-Darm-Erkrankung leiden, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 132 C 230/23).Vorerkrankungsklauseln in Reiserücktrittversicherung müssen transparent sein
Klauseln in einer Reiserücktrittversicherung, mit denen der Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen ausgeschlossen wird, müssen transparent und für den Versicherungsnehmer klar verständlich sein. Dies stellt das Amtsgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 3330/18 (24)) in einem Urteil fest und erklärt folgende Klausel in den Versicherungsbedingungen für unwirksam: "Vorerkrankung" bedeutet: Ein bereits vorher bekannter medizinischer Zustand, der Ihnen bekannt war, als Sie Ihre C… Card und andere Karten auf Ihr Kartenkonto beantragten bzw. vor der Buchung Ihrer Reise, je nachdem, was am kürzesten zurückliegt, und weswegen Sie: - während der letzten 12 Monate einen Krankenhausaufenthalt hatten, Testergebnis erwarten oder auf der Warteliste für eine Operation, Konsultation oder Untersuchung stehen, - innerhalb der letzten 3 Monate begonnen haben, Medikamente einzunehmen, oder die Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben haben, - alle 12 Monate oder häufig eine medizinische, chirurgische oder psychiatrische Untersuchung benötigen, - die Prognose "unheilbar" und/oder "chronisch" erhalten haben." Diese Klauseln verstoßen laut Gericht gegen das Transparenzverbot. Ein Versicherungsnehmer könne bei Vertragsschluss nicht klar erkennen, in welchem Umfang ihm der Versicherungsschutz zur Verfügung stehe.Keine Kostenerstattung bei vorhersehbarer Lungentransplantation
Die Reiserücktrittsversicherung muss nicht zahlen, wenn eine Reise aufgrund einer kurzfristigen Lungentransplantation, die aufgrund einer bekannten Vorerkrankung durchgeführt werden musste, nicht angetreten werden kann. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 32 C 196/18 (18)) im Fall einer Familie, die ihre gebuchte Reise nach Hurghada stornierte, weil für ihre an Mukoviszidose leidende Tochter ein Spenderorgan zur Verfügung stand und daher eine Lungentransplantation durchgeführt wurde. Die Reisestornokosten in Höhe von rund 660 Euro musste die Familie selbst tragen. Laut Gericht ist eine Lungentransplantation keine unvorhersehbare schwere Erkrankung, sondern eine Therapie der bereits bestehenden Krankheit. Die Reiserücktrittsversicherung muss die Stornogebühren daher nicht übernehmen.Kein Versicherungsschutz für Depressionen!
Eine Reiserücktrittversicherung kann in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass sie nicht bei psychischen Erkrankungen eintritt. Dies entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 172 C 3451/13). Geklagt hatte ein Paar, dass eine Mexiko-Reise aufgrund von Depressionen des Mannes stornierte. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiserücktrittsversicherers wurde allerdings die Pflicht zur Leistung bei Erkrankungen der Psyche ausgeschlossen. Diese Klausel ist laut dem Amtsgericht München wirksam, da sie nicht überraschend oder unverständlich für den Versicherungsnehmer war. Bandscheibenvorfall nach Vorerkrankung- kein Versicherungsschutz! Die Reiserücktrittversicherung tritt nur für „nicht unerwartete Krankheiten“ ein. Bei einem Bandscheibenvorfall nach einer entsprechenden Vorerkrankung muss die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Kosten aufkommen, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 242 C 29669/09).Nasenbeinbruch nicht vom Versicherungsschutz umfasst!
Grundsätzlich ist ein Bruch des Nasenbeins keine schwere unvorhersehbare Erkrankung für deren Folgen die Reiserücktrittsversicherung aufkommen muss. Tritt aber eine Einblutung aufgrund eines Risses der Scheidenwand hinzu, die eine Operation notwendig macht, kann sich ein Bruch des Nasenbeins zur schweren Erkrankung entwickeln, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 275 C 9001/08).Leere Batterie eines Herzschrittmachers ist keine Erkrankung!
Eine leere Batterie eines Herzschrittmachers ist keine unerwartete Erkrankung, die unter den Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung fällt, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 242 C 37052/05) in einem anderen Fall.Reiserücktritt auch bei Todesfall eines Angehörigen?
Muss ein Reisender seine Reise vorzeitig abbrechen, weil ein naher Angehöriger gestorben ist, bleibt der volle Anspruch des Reiseveranstalters auf Vergütung. Dieser muss sich aber alle ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, so das Oberlandesgericht Köln (Az. 16 U 169/20).Reiserücktrittversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten
Die Reiserücktrittversicherung muss auch verloren gegangene Bonusmeilen erstatten, wenn ein Flug damit gezahlt wurde, der aufgrund einer Krankheit nicht angetreten werden konnte, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IV ZR 112/22).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.108695652173913 /
5
(46 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Wissen Aktuell
,
03.07.2018
(Update 21.08.2024)
Ob auf dem Mittelmeer, in der Karibik oder auf dem Nil – Kreuzfahrten erfreuen sich bei Urlaubern großer Beliebtheit.
Rund 1,8 Millionen Deutsche verbringen aktuellen Statistiken zur Folge ihren Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff.
Wenn es Probleme rund um die Kreuzfahrt gibt, sollten Passagiere ihre Rechte kennen.
4.34375 /
5 (32 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
03.04.2018
(Update 20.09.2024)
Kann eine Flugreise etwa aufgrund einer Erkrankung, weil die notwendigen Passdokumente nicht vorliegen oder eines Naturereignisses wie ein Vulkanausbruch nicht angetreten werden, stellt sich die Frage, ob die Fluggäste kostenfrei von ihrer Flugreise zurücktreten können und ob die Reiserücktrittversicherung für die Kosten aufkommt.
4.172413793103448 /
5 (29 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
26.07.2024
(Update 26.08.2024)
Pauschalreisen sind bei vielen Urlaubern beliebt, da sie eine bequeme und oft kostengünstige Möglichkeit bieten, um Urlaub zu machen.
Allerdings gibt es bei der Buchung und Durchführung einer Pauschalreise einiges für Urlauber zu beachten.
4.25 /
5 (16 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
31.07.2018
Der heiße Sommer sorgt in vielen europäischen Ländern für Waldbrände.
Urlauber, deren Reiseziel von Waldbränden betroffen ist, fragen sich daher aktuell, ob sie von Ihrer gebuchten Reise ohne Stornokosten zurücktreten können.
4.3478260869565215 /
5 (23 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
05.06.2018
(Update 22.07.2024)
Ob es das defekte Waschbecken, der schmutzige Teppichboden oder der fehlende Kleiderschrank im Hotelzimmer ist, wenn die Ausstattung eines Hotels nicht das hält, was der Urlauber erwartet, ist das ärgerlich.
Eine desolate Ausstattung eines Hotels ist aber nicht immer auch gleich ein Reisemangel.
3.9743589743589745 /
5 (39 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
10.01.2020
(Update 29.12.2023)
Weihnachten und Silvester in den verschneiten Bergen zu verbringen- ein Traum vieler Winterurlauber.
In tiefer gelegenen Skiorten kann der Schnee aber auch schon mal ausbleiben.
Können enttäuschte Winterurlauber in diesem Fall vom Reiseveranstalter Geld zurück verlangen?
4.3 /
5 (10 Bewertungen)
Versicherungsrecht
,
19.04.2017
Reiseversicherungen verwenden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft die Klausel, dass keine Leistungspflicht für Krankheiten besteht, die bei Buchung der Reise schon vorlagen.
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München ist eine solche Klausel unwirksam.
3.8333333333333335 /
5 (6 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
21.12.2018
Ein Ehestreit an Weihnachten ist keine Rechtfertigung für den Rücktritt von einer gebuchten Reise.
Die Reiserücktrittversicherung muss in diesem Fall nicht zahlen.
4.0 /
5 (4 Bewertungen)
Erbrecht
,
15.03.2016
Muss eine Reise wegen dem Tod des Lebenspartners abgesagt werden, ist das kein Fall für die Reiserücktrittversicherung.
Trauer und Belastung sind keine unerwarteten schweren Erkrankungen für die die Reiserücktrittversicherung einstehen muss.
So lautet ein aktuelles Gerichtsurteil.
4.333333333333333 /
5 (3 Bewertungen)
Familienrecht
,
15.12.2017
Versucht ein getrenntlebendes Elternteil immer wieder eine Urlaubsreise des anderen Elternteils mit dem Kind durch Einschalten des Familiengerichts oder der Polizei zu verhindern, verstößt es gegen die Wohlverhaltenspflicht des Umgangsrechts und muss mit einem Ordnungsgeld rechnen.
4.666666666666667 /
5 (9 Bewertungen)
Sozialrecht
,
12.07.2018
(Update 06.05.2024)
Rund 20.000 Erkrankungen von Arbeitnehmern wurden im letzten Jahr von der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt.
In vielen Fällen mussten letztlich die Gerichte entscheiden, ob die Erkrankung des Arbeitnehmers ihren Ursprung im Arbeitsumfeld hatte.
Hier finden Sie eine umfassende Sammlung von Gerichtsentscheidungen zu Berufskrankheiten.
4.404761904761905 /
5 (42 Bewertungen)