Allergie: MCS – keine Berufskrankheit!
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2016-02-04
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 339 mal gelesen
Eine vielfache Chemikalienunverträglichkeit (MCS) ist keine Berufskrankheit und wird auch nicht als Berufskrankheit anerkannt. Dies entschied aktuell das Sozialgericht Mainz.
Keine ausreichenden Erkenntnisse über MCS
Das Sozialgericht Mainz (Aktenzeichen S 10 U 130/14) lehnte damit die Klage eines Außendienstmonteurs ab, der ein neues Dienstfahrzeug erhalten hatte und wenige Wochen später unter Gesundheitsproblemen litt. Magen-Darmprobleme, Atembeschwerden und Konzentrationsschwierigkeiten waren nur ein paar der auftretenden Symptome. Der Mann gab an unter einer sogenannten vielfachen Chemikalienunverträglichkeit „MCS“ (multiple chemical sensitivity syndrom) zu leiden und wollte diese Erkrankung von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt haben. Keine Chance, entschied das Sozialgericht Mainz. Die sogenannte vielfache Chemikalienunverträglichkeit sei keine Berufskrankheit und könne auch nicht so behandelt werden. Es gebe noch keine einhellige Auffassung, wie das Beschwerdebild MCS medizinisch einzustufen sei. Ob die Beschwerden des Mannes durch seinen Neuwagen verursacht worden sind, könne wissenschaftlich nicht bewiesen werden.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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