Thomas Stamm
Fachanwalt Thomas Stamm
Fachanwalt für Sozialrecht
Thomas Stamm wurde 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Sozialrecht. Er hat 2007 den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" erhalten und ist MItglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Rechtsanwalt Thomas Stamm berät viele "Hartz IV" Leistungsempfänger und unterstützt sie bei der Zurückweisung von Regressforderungen durch die zuständige Behörde. Stundenten berät er bei Ansprüchen aus dem BAFöG oder der Bundesaubildungsbeihilfe.
Schwerpunkte im Arbeitsrecht
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Hartz IV
- Kindergeld
- Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
- Rentenrecht
- Durchsetzung von Leistungsansprüchen
- Abwehr von Erstattungsforderungen
- Höhe der Kosten der Unterkunft
- Einkommensanrechnung
- Einstehensgemeinschaften
- Abwicklung von Umzügen
- kostenaufwendige Ernährung
- Ausbildungsförderung
- Vertretung von Studenten bei
- Leistungsansprüchen aus dem BAföG
- Bundesausbildungsbeihilfe
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