Arbeitnehmer stürzt alkoholisiert auf Grillabend in der Firma – Arbeitsunfall!
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2018-08-07
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Kommt eine alkoholisierte Arbeitnehmerin während eines betrieblichen Grillabends auf dem Weg zur Toilette zu Fall und zieht sich dabei einen Bruch des Sprunggelenks zu, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall für dessen Folgen die Berufsgenossenschaft aufkommen muss.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund (Aktenzeichen S 18 U 211/15) im Fall einer Arbeitnehmerin, die im Rahmen eines betrieblichen Workshops an einem Grillabend teilnahm und unter Alkoholeinfluss auf dem Weg zur Toilette mit ihrem linken Fuß umknickte. Dabei zog sie sich einen Bruch des Sprunggelenks zu. Die Berufsgenossenschaft wollt dies nicht als Arbeitsunfall anerkennen, da der Unfall nicht im Rahmen der versicherten Tätigkeit der Arbeitnehmerin geschehen sei.
Dies sah das Sozialgericht Dortmund anders: Die Arbeitnehmerin habe sich auf einer Betriebsveranstaltung zum Zeitpunkt des Unfalls befunden. Der Grillabend sei auch durch den Arbeitgeber noch nicht beendet gewesen, auch wenn keine Anwesenheitspflicht bestand. Der Alkoholeinfluss bei der Arbeitnehmerin führe zu keiner anderen Bewertung des Sachverhalts, da sie noch in der Lage war am geselligen Miteinander der Kollegen teilzunehmen.
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