Wohnungseigentum: Rechte und Pflichten
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2015-10-15
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2024-11-13 11:25:44.0
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- WEG muss vor Entzug des Wohnungseigentums abmahnen
- Anspruch auf Jahresabrechnung nur gegenüber WEG
- Ausgeschiedener WEG-Verwalter muss Abrechnungen nicht korrigieren
- WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern- keine WEG-Streitigkeit
- Keine Klagebefugnis der WEG bei Hausverwaltung als Versicherungsnehmer
- Heizkosten falsch abgerechnet – gesamte Jahresrechnung nichtig
- Erdgeschosswohnung muss sich nicht an Aufzugskosten beteiligen
- Hausgeld nicht gezahlt: Entziehung des Wohnungseigentums
- Corona: WEG-Versammlung draußen zulässig
- Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes - das gilt seit 2020!
- Wohnungseigentümer haben Recht auf Hausordnung
- Anspruch auf Trittschalldämmung gegenüber anderem Wohnungseigentümer
- Entfernung einer unzulässigen Treppe auf Kosten der WEG
- Erweiterung Terrasse: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig
- Spitzboden darf nicht eigenmächtig ausgebaut werden
- Nichtgenehmigte Markise muss entfernt werden
- Klimaaußenanlage muss wieder entfernt werden
- Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum
- Für Errichtung einer Klimaaußenanlage reicht einfache Mehrheit der WEG
- Wiederherstellung Brandschutz- alle Eigentümer müssen zahlen
- Wiederherstellung Brandschutz- alle Eigentümer müssen zahlen
- Kosten für Fenster etc. können von Wohnungseigentümer auferlegt werden
- WEG muss kosten für Beseitigung von Eiszapfen durch die Feuerwehr tragen
- Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
- Kosten für Fenster sind gemeinschaftlich von WEG zu tragen
- Wohnungseigentümer müssen sich Selbsthalt im Versicherungsfall teilen
- Beteiligung an Heizkosten für Gemeinschaftsräume
- WEG schuldet keine Vergütung für Gemeinschaftsantennenanlage
- Gewerbliche Nutzung einer Eigentumswohnung ist unzulässig
- Wohnungseigentümer müssen keine Prostitutionsausübung in Wohnanlage dulden
- Laden darf nicht als Gaststätte genutzt werden
- Erlaubnis für Laden heißt nicht Erlaubnis für Eiscafe
- Kein Anspruch auf Vergemeinschaftung
- Hohe Kreditaufnahme durch WEG kann ordnungsgemäße Verwaltung sein
- Eigentümerversammlung auch während Corona
- Wohnungseigentümer kann Rauchverbot auf Versammlung verlangen
- Unberechtigte Dritte bei Eigentümerversammlung – alle Beschlüsse nichtig!
- Nach Vertagung der Eigentümerversammlung keine neue Einladung nötig
- Teilnahme an WEG-Versammlung an Pfingstmontag zumutbar
- Eigentümerversammlung auf Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin ist unzumutbar
- Keine Neubestellung des Verwalters bei nicht ordnungsgemäßer Ausübung seines Jobs
- Neubestellung des Verwalters: Bewerber müssen Eigentümer 14 Tage vor Bestellung vorliegen
- WEG Verwalter kann eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten abrechnen
- Kein Auskunftsanspruch eines einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber Verwalter
- Verwalter darf WEG Namen von säumigen Eigentümern nennen
- Legionellenbefall - Verwalter darf WEG Namen des betroffenen Eigentümers nennen
- Pauschale Erhöhung der Verwaltervergütung ist unwirksam
- Recht zu Klagen hat nur Wohnungseigentümergemeinschaft
- Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum richtet sich gegen WEG
Wohnungseigentümerversammlungen, Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen rund um ihre Immobilie konfrontiert.
WEG muss vor Entzug des Wohnungseigentums abmahnen
Will eine WEG einem Eigentümer sein Wohnungseigentum entziehen, muss vorher eine Abmahnung erfolgen, die dem Eigentümer die Konsequenz seines Fehlverhaltens verdeutlicht, so das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 612/23).Anspruch auf Jahresabrechnung nur gegenüber WEG
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 167/23) hat klar gestellt, dass ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch gegenüber dem WEG-Verwalter auf Erstellung einer Jahresabrechnung hat, sondern nur gegenüber der WEG.Ausgeschiedener WEG-Verwalter muss Abrechnungen nicht korrigieren
Ein ausgeschiedener Verwalter muss formal ordnungsgemäße Abrechnung nicht korrigieren, das muss der neue WEG-Verwalter machen, so das Amtsgericht Berlin-Pankow (Aktenzeichen 7 C 323/23).WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen
Ein WEG-Verwalter muss Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum einer Immobilie wie ein Bauherr überwachen. Er muss Abschlagszahlungen leisten und die Schlussrechnung ordnungsgemäß überprüfen, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 162/22).Beleidigungen unter Wohnungseigentümern- keine WEG-Streitigkeit
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 254/22) hat klar gestellt, dass Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer WEG-Versammlung keine WEG-Streitigkeit ist.Keine Klagebefugnis der WEG bei Hausverwaltung als Versicherungsnehmer
Ist eine Hausverwaltung Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung besteht für die Wohnungseigentümer keine Klagebefugnis, so das Landgericht Ingolstadt (Aktenzeichen 21 O 3045/21). Übrigens: Nur eine Gesamt-Wohnungseigentümergemeinschaft kann Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum an sich ziehen, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 132/23).Heizkosten falsch abgerechnet – gesamte Jahresrechnung nichtig
Legt der Hausverwalter die Heizkosten eines gemeinschaftlichen Hausflurs in seiner Jahresrechnung nicht auf alle Wohnungseigentümer, sondern nur auf einzelne Wohnungseigentümer ab, ist die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 54/21).Erdgeschosswohnung muss sich nicht an Aufzugskosten beteiligen
Ist in einer Teilungserklärung geregelt, dass die Erdgeschosswohnung sich nicht an den Betriebskoten für den Aufzug beteiligen muss, gilt das auch für einen nachträglich eingebauten Aufzug, so das Amtsgericht München (Aktenzeichen 1290 C 19698/21 WEG).Hausgeld nicht gezahlt: Entziehung des Wohnungseigentums
Zahlt ein Wohnungseigentümer das Hausgeld in erheblicher Höhe nicht, kann ihm nach vorheriger erfolgloser Abmahnung das Wohnungseigentum entzogen werden, entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 9/21).Corona: WEG-Versammlung draußen zulässig
Das Amtsgericht Berlin-Wedding (Aktenzeichen 9 C 214/20) hat entschieden, dass während der Corona-Pandemie eine Wohnungseigentümerversammlung auch unter freien Himmel stattfinden darf, wenn Störungen von Dritten ausgeschlossen sind.Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes - das gilt seit 2020!
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ist zum 1.12.2020 in Kraft getreten und hat für Wohnungseigentümer einige Veränderungen mit sich gebracht: So hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet wird. Vereinfachungen gibt es bei der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. Insbesondere dann, wenn die Maßnahmen zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wird. Auch die Organisation der Verwaltung soll effizienter werden. Der Verwaltungsbeirat wird als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt. Die Wohnungseigentümer können online an WEG-Versammlungen teilnehmen.Wohnungseigentümer haben Recht auf Hausordnung
Wohnungseigentümer haben das Recht auf eine Hausordnung. Ist es nicht möglich im Rahmen der Eigentümergemeinschaft sich auf eine Hausordnung zu einigen, kann der Erlass einer Hausordnung eingeklagt werden, entschied das Landgericht Itzehoe (Aktenzeichen 11 S 45/18).Anspruch auf Trittschalldämmung gegenüber anderem Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 173/19) hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer die Einhaltung der Normen für Trittschalldämmung verlangen kann, wenn dieser seinen Teppichboden gegen Fliesen austauscht. Das gilt auch, wenn der Trittschall im Gemeinschaftseigentum nicht den vorgeschriebenen Mindestanforderungen entspricht.Entfernung einer unzulässigen Treppe auf Kosten der WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beschließen, dass eine unzulässige Treppe, die vom Balkon einer Wohnung in den Garten führt, auf Kosten der Gemeinschaft entfernt wird. Das hat das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 55 S 18/19 WEG) entschieden. Die Treppe sei eine bauliche Veränderung, die auch Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer bedeuten könne.Erweiterung Terrasse: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig
Für die Erweiterung einer Terrasse in einer Wohnungseigentumsanlage ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 18 C 207/18). Ein nachträglicher Beschluss einer WEG über eine bereits vorgenommene Terrassenvergrößerung ist nichtig.Spitzboden darf nicht eigenmächtig ausgebaut werden
Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 85 S 16/21 WEG) hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer nicht einfach eigenmächtig den im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden ausbauen darf. Das der Verwalter der Baumaßnahme zustimmte und der Ausbau ohne Mängel erfolgte, ist unerheblich.Nichtgenehmigte Markise muss entfernt werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem Wohnungseigentümer das Entfernen einer angebrachten Markise verlangen, wenn diese ohne Genehmigung der WEG angebracht wurde, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 16896/17 WEG). Nach Ansicht des Gerichts verändert die Markise das äußere Erscheinungsbild des Hauses und stellt damit eine unerlaubte Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums dar. Das Amtsgericht Bottrop (Aktenzeichen 20 C 15/19) verlangte von einem Wohnungseigentümer, dass er sein ohne WEG-Genehmigung angebrachtes Sonnensegel nebst einbetonierter Halterung entfernen muss.Klimaaußenanlage muss wieder entfernt werden
Eine Klimaaußenanlage darf nur mit Genehmigung der Miteigentümer auf einer Terrasse aufgebaut werden, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 484 C 17510/18). Begründung: Durch das Verlegen von Leitungen von der Wohnung in den Keller mittels eines gebohrten Lochs im Fensterrahmen, der im Gemeinschaftseigentum steht, liegt eine unzulässige bauliche Veränderung vor. Dafür sei ein genehmigender Eigentümerbeschluss erforderlich. Liegt dieser nicht vor, muss das Klimagerät wieder entfernt werden.Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum
Ein Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum, selbst wenn er nur für eine einzige Wohnung da ist, entschied das Landgericht Berlin II (Aktenzeichen 85 S 52/2).Für Errichtung einer Klimaaußenanlage reicht einfache Mehrheit der WEG
Für die Installation eines Klimagerätes an der Außenfassade des Gebäudes reicht die einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer, entschied das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen 28 C 34/22).Wiederherstellung Brandschutz- alle Eigentümer müssen zahlen
Beschließt eine Eigentümergemeinschaft ein Brandschutzkonzept zur Wiederherstellung des Brandschutzes in einer Wohnanlage umzusetzen, müssen alle Eigentümer dafür zahlen. Entschied das Landgericht Bremen (Aktenzeichen 4 S 198/19) mit der Begründung, dass es sich bei der Maßnahme um den Schutz des Gemeinschaftseigentums handle.Wiederherstellung Brandschutz- alle Eigentümer müssen zahlen
Beschließt eine Eigentümergemeinschaft ein Brandschutzkonzept zur Wiederherstellung des Brandschutzes in einer Wohnanlage umzusetzen, müssen alle Eigentümer dafür zahlen. Entschied das Landgericht Bremen (Aktenzeichen 4 S 198/19) mit der Begründung, dass es sich bei der Maßnahme um den Schutz des Gemeinschaftseigentums handle.Kosten für Fenster etc. können von Wohnungseigentümer auferlegt werden
Wohnungseigentümer können per WEG-Beschluss verpflichtet werden die Kosten der Erhaltung und Erneuerung von ihrem Sondereigentum, wie von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren zu tragen, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 91/22).WEG muss kosten für Beseitigung von Eiszapfen durch die Feuerwehr tragen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Kosten für die Beseitigung von Eiszapfen durch die Feuerwehr tragen, auch wenn diese nicht von der WEG beauftragt wurde, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg (Aktenzeichen 5 K 1636/10). Hier habe es sich um eine Abwehr einer Notlage für Passanten gehandelt.Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
Hat ein Wohnungseigentümer die Fenster seiner Eigentumswohnung erneuert, weil er irrtümlicherweise dachte, er sei dazu verpflichtet, kann er die Kosten nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 254/17) und stellte klar, dass der Wohnungseigentümer nur aus den allgemeinen Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag oder des Bereicherungsrechts einen Anspruch auf Kostenerstattung erheben könnte. Dies sei aber ausgeschlossen, da das Wohnungseigentumsgesetz vorrangige Regelungen über die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums enthalte. Danach hätte der Eigentümer allerdings zunächst die Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft abwarten müssen, was er nicht getan hat. Das seine Instandsetzungsarbeiten auf dem Irrtum beruhten, er sei dafür verantwortlich, helfen dem Wohnungseigentümer auch nicht. Dagegen spreche das schutzwürdige Interesse der anderen Wohnungseigentümer, dass sie nicht für Instandhaltungsmaßnahmen aufkommen müssen, die sie nicht beschlossen haben.Kosten für Fenster sind gemeinschaftlich von WEG zu tragen
Kosten für Fenster sind im Zweifel gemeinschaftlich zu tragen und nicht vom jeweiligen Wohnungseigentümer, in dessen Wohnung sich die Fenster befinden, entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen 29 S 66/18). Eine Übertragung von Bauteilen, die zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen, auf Sondereigentum sei nicht möglich. Auch wenn dies in einer Teilungserklärung vereinbart worden ist.Wohnungseigentümer müssen sich Selbsthalt im Versicherungsfall teilen
Ist es zu einem Leitungswasserschaden bei einer im Sondereigentum stehenden Wohnung gekommen, müssen sich alle Wohnungseigentümer den mit der Gebäudeversicherung vereinbarten Selbstbehalt teilen, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 69/21).Beteiligung an Heizkosten für Gemeinschaftsräume
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-708/17, C-725/17) können Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, verpflichtet werden, sich an den Kosten für die Beheizung von gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes zu beteiligen. Auch dann wenn sie die Wärmelieferung nicht bestellt haben.WEG schuldet keine Vergütung für Gemeinschaftsantennenanlage
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft schuldet keine Vergütung für die Übertragung von Fernsehsignalen oder Hörfunksignalen, die über eine Gemeinschaftsantenne empfangen werden und via Satellit per Kabel an die Empfangsgeräte der Wohnungseigentümer weiter geleitet werden. Dies geht aus einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen I ZR 228/14) hervor.Gewerbliche Nutzung einer Eigentumswohnung ist unzulässig
Eine Eigentumswohnung, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, zu Wohnzwecken vermietet wurde, darf nicht gewerblich genutzt werden. Dies entschied das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 2 S 34/19 WEG) im Fall eines Mieters, der seine Wohnung als Kindertagespflegestelle für täglich bis zu fünf Kindern nutzte. Auch im Fall einer Arztpraxis sprach das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 131/20) der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund des hohen Besucheraufkommens einen Unterlassungsanspruch zu.Wohnungseigentümer müssen keine Prostitutionsausübung in Wohnanlage dulden
Wohnungseigentümer müssen eine die Prostitutionsausübung in einer zu Wohnzwecken genutzten Wohnanlage nicht hinnehmen. Das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen 2 S 53/19 WEG) hat klargestellt, dass dies ein nicht hinzunehmender Nachteil für die anderen Bewohner, bzw. Eigentümer darstellt und daher unterlassen werden muss.Laden darf nicht als Gaststätte genutzt werden
Ist in einer Wohnungseigentumsanlage eine Eigentumseinheit als Laden ausgewiesen, dann dürfen diese Räumlichkeiten nachts nicht als Gaststätte genutzt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 169/14). Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin eine Einheit in einer Wohnungseigentumsanlage erworben, die laut Teilungserklärung als Laden ausgewiesen war. Tatsächlich wurde diese Wohneinheit als Gaststätte genutzt, die bis in die Morgenstunden hinein geöffnet war. Es wurde ein Beschluss der Eigentümerversammlung erwirkt, wonach die in der Wohnungseigentumsanlage vorhandenen Gaststätten bis ein Uhr nachts geöffnet haben dürfen. Einige Wohnungseigentümer klagten gegen diesen Beschluss. Der Bundesgerichtshof gab ihnen letztinstanzlich Recht. Die Nutzung der Teileinheit als Gaststätte stellt laut Bundesgerichtshof eine zweckwidrige Nutzung dar. Die anderweitige Nutzung störe und beeinträchtige die übrigen Wohnungseigentümer mehr als die zulässige Nutzung als Ladenraum.Erlaubnis für Laden heißt nicht Erlaubnis für Eiscafe
Erlaubt eine Wohnungseigentümergemeinschaft Räume im Erdgeschoss als Laden zu nutzen, heißt das nicht, dass sie auch mit einer Nutzung als Eiscafe einverstanden ist. Dies stellt das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 S 138/17) klar. Von einem Eiscafe gingen viel mehr Beeinträchtigungen als von einem Ladenlokal aus. Hier stehe nicht die Verkaufsstelle, sondern die Gastronomie im Vordergrund. Da Kunden beim Verzehr von Eis und Getränken länger in den Räumen verweilten, sei auch von einer größeren Geräuschkulisse auszugehen.Kein Anspruch auf Vergemeinschaftung
Das WEG-Recht räumt die Möglichkeit ein, einen Anspruch eines einzelnen Eigentümers zu vergemeinschaften. Das bedeutet, durch Beschluss der WEG-Gemeinschaft wird ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers zum Anspruch das WEG. Das hat für den Einzelnen etwa den Vorteil, die Kosten eines Rechtsstreits nicht alleine Tragen zu müssen. Dieser Anspruch kann aber nur im Ausnahmefall gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer durchgesetzt werden, stellt das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 14 S 772/18 WEG) klar.Hohe Kreditaufnahme durch WEG kann ordnungsgemäße Verwaltung sein
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus mehr als 200 Wohneinheiten besteht, hatte einen Eigentümerbeschluss herbeigeführt, wonach die Fassade des Wohngebäudes mit Wärmedämmung saniert werden sollte. Es wurden für diese Modernisierungsmaßnahme Kosten in Höhe von 2 Millionen Euro veranschlagt. Die Eigentümerversammlung beschloss daher einen KfW-Kredit in Höhe von 1,3 Mio Euro aufzunehmen. Der Rest sollte durch die Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen beglichen werden. Mehrere Wohnungseigentümer klagten gegen die Kreditaufnahme. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Aufnahme eines so hohen Kredits mit einer Laufzeit von 10 Jahren nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht, jedoch im Einzelfall zu prüfen sei. Grundsätzlich müssten die Vor- und Nachteile einer Sonderumlage oder einer Kreditaufnahme abgewogen werden. Von Bedeutung sei der Zweck des Kredits: Je dringender eine Instandhaltungsmaßnahme sei, desto mehr treten die Nachteile eines Darlehns zurück.Eigentümerversammlung auch während Corona
Eine Eigentümerversammlung muss vom Verwalter auch während der Corona-Pandemie einberufen und durchgeführt werden, entschied das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 T 97/20, 92 C 3124/20 (81)). Er kann sich nicht darauf berufen, dass für ihn das Einhalten der Hygienevorschriften nur mit hohem Aufwand zu erreichen sei. Der Bundesgerichthof (Aktenzeichen V ZR 80/23) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer während der Corona-Pandemie auch virtuell wirksame Beschlüsse fassen konnten.Wohnungseigentümer kann Rauchverbot auf Versammlung verlangen
Das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen 1 S 296/12) stellt fest, dass ein Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine rauchfreie Wohnungseigentümerversammlung hat. Für ein Rauchverbot ist kein Beschluss der WEG-Versammlung notwendig.Unberechtigte Dritte bei Eigentümerversammlung – alle Beschlüsse nichtig!
Das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 75/20) hat klargestellt, dass die Einladung von durch den Verwalter unberechtigt beauftragten Dritten auf eine Eigentümerversammlung ein schwerer Verstoß gegen das WEG-Recht darstellt. Alle auf der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse sind nichtig.Nach Vertagung der Eigentümerversammlung keine neue Einladung nötig
Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 290a C 189/19) hat entschieden, dass es nach einer Vertagung einer Eigentümerversammlung auf einen sieben Tage späteren Termin am gleichen Ort, vom Verwalter nicht notwendig ist eine neue Einladung gegenüber den Eigentümern auszusprechen.Teilnahme an WEG-Versammlung an Pfingstmontag zumutbar
Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 129/18) ist den Wohnungseigentümern eine Teilnahme an einer WEG-Versammlung am Abend des Pfingstmontags zumutbar. Dem stünden auch Kirchbesuche und Wochenendausflüge nicht entgegen.Eigentümerversammlung auf Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin ist unzumutbar
Das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 S 80/22) hat entschieden, dass eine Eigentümerversammlung auf der im Gemeinschaftseigentum stehenden Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin unzumutbar ist.Keine Neubestellung des Verwalters bei nicht ordnungsgemäßer Ausübung seines Jobs
Das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 25/20) hat entschieden, dass ein WEG-Verwalter, der über eine längere Zeit nicht für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sorgt, sein Amt nicht ordnungsgemäß ausübt und nicht erneut bestellt werden darf.Neubestellung des Verwalters: Bewerber müssen Eigentümer 14 Tage vor Bestellung vorliegen
Soll ein Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft neu bestellt werden, müssen die Bewerber-Angebote den Eigentümern mindestens zwei Wochen vor der Verwalterbestellung vorliegen, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 110/19). Aus den Bewerber-Angeboten muss der Name des Bewerbers sowie Eckdaten zu seinem Angebot hervorgehen.WEG Verwalter kann eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten abrechnen
Ein WEG Verwalter hat gegen über der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Bezahlung von eigenmächtigen Instandsetzungsarbeiten, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 32/21). Die rechtliche Grundlage findet der Anspruch in einer Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus dem Bereicherungsrecht.Kein Auskunftsanspruch eines einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber Verwalter
Das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 59/2) hat klar gestellt, dass einem einzelnen Wohnungseigentümer kein Auskunfts- oder Rechenschaftsanspruch gegenüber dem Verwalter zu steht. Diese Ansprüche kann nur die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen.Verwalter darf WEG Namen von säumigen Eigentümern nennen
Der WEG-Verwalter darf der Eigentümerversammlung die Namen von Eigentümern nennen, die mit ihrem Hausgeld im Rückstand sind, entschied das Landgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 S 50/20).Legionellenbefall - Verwalter darf WEG Namen des betroffenen Eigentümers nennen
Das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 20 U 7051/20) hat entschieden, dass ein WEG-Verwalter der Eigentümergemeinschaft den Namen eines Eigentümers nennen darf, der von einem Legionellenbefall betroffen ist. Dies stellt keinen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.Pauschale Erhöhung der Verwaltervergütung ist unwirksam
Regelt ein Verwaltervertrag, dass die Vergütung des Verwalters pauschal jährlich um 4 Prozent erhöht wird, ist dies eine unangemessene Benachteiligung der Wohnungseigentümer. Eine solche Vertragsklausel ist unwirksam, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 35/20).Recht zu Klagen hat nur Wohnungseigentümergemeinschaft
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann von einem anderen Wohnungseigentümer nicht die Unterlassung einer vertragswidrigen Nutzung einklagen. Das Klagerecht steht nach der WEG-Reform nur der Wohnungseigentümergemeinschaft zu, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 86/21).Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum richtet sich gegen WEG
Das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 92/22) hat klargestellt, dass sich eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohneigentums gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten muss. Eine Teilungserklärung, die dies anders regelt, ist nicht von Bedeutung.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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Zur Duldung eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe können die anderen Wohnungseigentümer aber verpflichtet sein, wenn der Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung dies benötigt um seine Wohnung zu erreichen.
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24.08.2017
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28.04.2016
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12.06.2017
Für die Kosten einer Sanierung eines Schwimmbads, das im Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage steht und von allen Eigentümern genutzt werden kann, müssen auch alle Eigentümer finanziell aufkommen.
Dies entschied kürzlich das Amtsgericht München.
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02.06.2016
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15.02.2019
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Beim Thema Eigenbedarf kommt es immer wieder zum Konflikt zwischen Mieter und Vermieter.
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Ob es der beruflich bedingte Ortswechsel oder die Trennung vom Partner ist: Mieter dürfen ihre Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermieten.
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