Austausch von Fenster nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
3.875 /
5 (8 Bewertungen)
2016-07-07
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 581 mal gelesen
Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach ihrer Gemeinschaftsordnung für den Außenanstrich der Fenster zuständig, liegt auch der Austausch von Fenstern in ihrer Zuständigkeit. Der einzelne Wohnungseigentümer darf nicht einfach auf eigene Kappe in seiner Wohnung alte Fenster gegen neue Fenster austauschen.
Im zu entscheidenden Fall tauschte ein Wohnungseigentumsbesitzer in seinen zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus alte Fenster gegen neue Fenster aus. Die neuen Fenster bestanden aus weißem Kunststoff mit einem Mittelsteg, die alten Fenster waren aus Holz-Alu. Nach der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Instandhaltung der Fenster Sache der jeweiligen Wohnungseigentümer, jedoch mit Ausnahme des Außenanstrichs. Weiter steht in der Gemeinschaftsordnung, dass außerhalb des Sondereigentums sichtbare Anstriche nicht vom Wohnungseigentümer vorgenommen werden dürfen. Die Eigentümergemeinschaft verlangte vom Wohnungseigentümer die Beseitigung der Fenster und die Wiederherstellung des alten Zustands. Als der Wohnungseigentümer dies verweigerte, klagte die Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung der neuen Fenster und Wiederherstellung des alten Zustands.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Fenster müssen in ursprünglichen Zustand zurück gebaut werden
Mit Erfolg, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 481 C 12070/14 WEG): Fenster und Rahmen seien Gemeinschaftseigentum. Darauf folge, dass auch nur die Eigentümergemeinschaft über einen Austausch entscheiden kann. Ein solcher Beschluss lag hier nicht vor. Es war auch nicht der Fall gegen, dass es für den Wohnungseigentümer nicht zumutbar war auf einen entsprechenden Beschluss zu warten, weil der Eigentümergemeinschaft kein Schaden entstand – etwa durch Einschlagen eines Nagels in die Außenmauer. Da der Wohnungseigentümer die Baumaßnahme nicht durchführen durfte, ist auch das Verlangen diese Baumaßnahme wieder rückgängig zu machen nicht rechtsmissbräuchlich.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.875 /
5
(8 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
08.08.2019
Ein Vermieter muss, nachdem er einen Balkon an seine Mietwohnung angebaut hat, das Außenrollos an der Balkontür und -fenster anbringen, wenn vorher bereits Außenrollos an den Fenstern vorhanden waren, entschied das Amtsgericht München.
4.0 /
5 (5 Bewertungen)
Versicherungsrecht
,
09.12.2015
(Update 14.05.2024)
Gerade während der Urlaubszeiten im Sommer nimmt die Zahl der Wohnungseinbrüche zu.
Meist versuchen die Einbrecher tagsüber durch Fenster oder Balkontüren in die Wohnung einzudringen.
Ist es zu einem Einbruch gekommen, gibt es für die Opfer einiges zu beachten.
4.083333333333333 /
5 (12 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
30.07.2019
Auch eine 92jährige Mieterin muss ihrem Vermieter Zugang zu Ihrer Wohnung gewähren, wenn dieser sich die von ihr gerügten Mietmängel anschauen möchte, um Beseitigungsmaßnahmen beurteilen zu können.
3.75 /
5 (4 Bewertungen)
Medizinrecht
,
02.05.2017
Ein Krankenhaus haftet für den Schaden der einer dementen Patientin entsteht, weil sie durch ein ungesichertes Fenster abhauen wollte und dabei in die Tiefe stürzt.
4.0 /
5 (7 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
15.10.2015
(Update 13.11.2024)
Wohnungseigentümerversammlungen, Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen rund um ihre Immobilie konfrontiert.
4.220338983050848 /
5 (59 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
03.02.2017
Ein einzelner Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus darf einen Personenaufzug auf eigene Kosten nur dann einbauen lassen, wenn er die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer hat.
Zur Duldung eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe können die anderen Wohnungseigentümer aber verpflichtet sein, wenn der Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung dies benötigt um seine Wohnung zu erreichen.
So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
4.4 /
5 (5 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
28.03.2019
Vergrößert ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft seine Terrasse ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer muss er die Terrassenvergrößerung zurückbauen.
3.875 /
5 (8 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
24.08.2017
Will ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen an seiner Wohnung durchführen, bedarf dies in vielen Fällen der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
So etwa beim Bau eines sogenanntes Anlehngewächshaus auf einer Dachterrasse.
4.571428571428571 /
5 (7 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
27.09.2016
Eine Eigentümergemeinschaft kann Wohnungseigentümern, das Füttern von Tauben auf ihren Balkon untersagen.
Dies stellt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München fest.
4.333333333333333 /
5 (9 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
28.04.2016
Bei Wohnungseigentum in Berlin ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters während einer Sperrfrist von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Veräußerung der Wohnung nicht erlaubt.
4.25 /
5 (4 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
12.06.2017
Für die Kosten einer Sanierung eines Schwimmbads, das im Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage steht und von allen Eigentümern genutzt werden kann, müssen auch alle Eigentümer finanziell aufkommen.
Dies entschied kürzlich das Amtsgericht München.
3.9285714285714284 /
5 (14 Bewertungen)