Berlin: Mieterschutz bei Eigenbedarfskündigung gestärkt
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2016-04-28
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Bei Wohnungseigentum in Berlin ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters während einer Sperrfrist von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Veräußerung der Wohnung nicht erlaubt.
Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum hat Vorrang
Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 67 O 30/16) hat mit diesem aktuellen Urteil den Schutz der Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung von Wohnungseigentum deutlich gestärkt. Es hält die Kündigungsschutzklausel-Verordnung, die seit 1.10.2013 in Berlin in Kraft getreten ist, auch auf Wohnungen anwendbar, die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden. Zwar habe der Vermieter das Recht darauf zu vertrauen, das er nur mit Einschränkungen im Hinblick auf sein Wohnungseigentum rechnen muss, die sich aus der Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Wohnungserwerbs ergeben. Dies müsse aber hinter dem Bedürfnis ausreichend Wohnraum zu schaffen, zurücktreten.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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