Werbeblocker AdBlock Plus erlaubt!
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2018-05-03
, Aktualisierung vom
2018-05-03 08:32:33.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 300 mal gelesen
- Werbeblocker AdBlock Plus unterdrückt kommerzielle Werbung
- Werbeblocker stellt keine Marktbehinderung dar
Das Computerprogramm AdBlock Plus ist nicht wettbewerbswidrig und darf weiterhin vertrieben werden, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof.
Werbeblocker AdBlock Plus unterdrückt kommerzielle Werbung
Geklagt hatte ein Verlag, der seinen Internetauftritt durch die Veröffentlichung von Werbung für andere Firmen finanziert. Er hielt das Werbeblockerprogramm AdBlock Plus für einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Mit AdBlock Plus kann Werbung auf Internetseiten unterdrückt werden. Werbung von Firmen, die auf einer sog. Blacklist stehen wird automatisch herausgefiltert und geblockt. Die Blockade kann beseitigt werden, wenn das betroffene Unternehmen dies beantragt, eine akzeptable Werbung macht und AdBlock Plus an ihrem Umsatz beteiligt.Werbeblocker stellt keine Marktbehinderung dar
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 154/16) hat die Klage abgewiesen. Der Werbeblocker stelle keine gezielte Behinderung im wettbewerbsrechtlichen Sinne das. Auch liege keine Verdrängungsabsicht beim Anbieter vor. Dieser wolle nur seinen eigenen Wettbewerb fördern und erziele seine Einnahmen mit der Möglichkeit Werbung freischalten zu lassen. Ob dieses Computerprogramm eingesetzt werde, entscheide allein der User. Damit wirke der Betreiber von AdBlocker Plus nicht direkt auf die Dienstleistungen des Verlages ein. Auch eine allgemeine Marktbehinderung konnte der Bundesgerichtshof nicht erkennen. Da das Geschäftsmodell des Verlages im Internet nicht mit dem Werbeblocker zerstört werden soll, so die Bundesrichter.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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