Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Kein Eigentor mit der Fußball WM 2014

Viele Unternehmen wollen die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien wieder für ihre Marketingaktivitäten nutzen. Neben den Olympischen Spielen ist die Fußball-WM vom 12.06.-13.07.2014 das sportliche Großereignis des Jahres. Die Verlockung ist groß, von der Euphorie im Vorfeld und während der Fußball WM für geschäftliche Zwecke zu profitieren. Die FIFA will dieses sportliche Großereignis – wie schon bei den vergangenen WM – aber weitestgehend selbst vermarkten, entsprechende Aktivitäten durch die Vergabe von Lizenzrechten steuern und insbesondere Trittbrettfahrer (so genanntes Ambush Marketing) verhindern.

Die offiziellen Sponsoren wie ADIDAS oder Coca Cola zahlen beträchtliche Lizenzsummen und erwarten von der FIFA, dass der Marketingradius für andere Unternehmen möglichst klein gehalten wird. Um Markenkonflikte von vornherein zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten: Was ist zu beachten? Marken mit dem Bestandteil „FIFA“ und das offizielle WM-Logo und Maskottchen dürfen in keinem Fall ohne Genehmigung der FIFA genutzt werden. Eine aktuelle Übersicht über die von der FIFA beanspruchten Marken und Rechte an der Fußball WM 2014 findet man unter http://de.fifa.com/worldcup/organisation/marketing/brand-protection/index.html. Darunter befinden sich auch Angaben wie „WM 2014“ oder „World Cup 2014“, die eigentlich vom Markenschutz ausgenommen sein sollten. Denn als Marken kommen grundsätzlich nur Zeichen in Betracht, die geeignet sind, als Herkunftshinweis zu dienen. Beschreibende und damit freihaltebedürftige Zeichen können nicht als Marken eingetragen werden. Doch aufgepasst! Wer jetzt meint, Angaben wie „WM 2014“ oder „World Cup 2014“ frei verwenden zu dürfen, sieht sich enttäuscht. Denn anders als in Deutschland wurden entsprechende Marken der FIFA vom EU-Markenamt ohne Beanstandung als Gemeinschaftsmarke eingetragen, und zwar für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, darunter praktisch alle wichtigen Merchandising-Artikel. Es besteht somit die Gefahr, dass die FIFA in der gesamten EU aus ihren eingetragenen Gemeinschaftsmarken gegen Unternehmen vorgehen und Abmahnungen ausspricht, die „WM 2014“ oder „World Cup 2014“ wie eine Marke, mithin „markenmäßig“ in ihrer Werbung oder auf Produkten nutzen. Zu beachten ist ferner, dass eine zu starke Anlehnung an die Fußball WM 2014 unlauter sein kann, insbesondere dann, wenn der gute Ruf und der Werbeaufwand der FIFA für eigene Werbung genutzt wird (Ambush Marketing). Verfolgt werden insbesondere Preisausschreiben und Gewinnspiele im Zusammenhang mit Eintrittskarten. Auch können Persönlichkeits- oder Namensrechte, das Recht am eigenen Bild und in manchen Fällen auch Markenrechte von Fußballprofis verletzt werden, wenn diese zu Werbezwecken abgebildet, namentlich erwähnt oder sonst anderweitig ohne deren Einwilligung werblich genutzt werden. Praxishinweis: Wer ohne Lizenz Konflikten mit der FIFA aus dem Weg gehen will, der sollte darauf achten, dass Begriffe wie „Fußball WM 2014“, „WM 2014“ oder „World Cup 2014“ rein beschreibend und nicht als Kennzeichen verwendet werden wie z.B.: „Starten auch Sie bei der WM 2014 durch mit unserem neuen Angebot xy“ oder besondere Verkaufsaktionen während der WM wie: „Nur während der WM 2014: 10 % auf Fernseher!“, sofern die Werbung nicht aus anderen Gründen wettbewerbswidrig ist. Hier können schon kleine Unterschiede im Wortlaut oder der grafischen Gestaltung entscheidend sein. Unzulässig ist beispielsweise eine Werbetafel vor einem Biergarten mit der Aufschrift: „Heute große WM 2014 Party“, da der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine „offizielle“ und von der FIFA genehmigte Veranstaltung. Assoziationen zur Fußball WM wie „Wir holen den Titel!“, „Wir zeigen hohen Preisen die rote Karte“ oder „Gewinnen auch Sie 3:0 mit unserem tollen Angebot“ werden indes für zulässig erachtet. Gleichwohl empfiehlt sich, die konkrete Werbung rechtlich überprüfen zu lassen, da es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt und der Übergang zum unzulässigen Ambush Marketing fließend ist. Vermieden werden sollte in jedem Fall auch, die zugunsten der FIFA geschützten Bezeichnungen in einer Domainadresse zu verwenden wie „wm2014sonderangebote.de“, da dies als markenmäßige Nutzung angesehen wird.

Kontakt: REMMERTZ SON Rechtsanwälte Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Blumenstr. 17, 80331 München remmertz@rs-iplaw.de www.iplegal.de

von Rechtsanwalt Dr. Frank Remmertz

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.714285714285714 / 5 (7 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Wissen Aktuell , 21.06.2018
Aus unterschiedlichsten Gründen kann es passieren, dass Tickets für die Fußball-WM in Russland nicht genutzt werden können und der Fußball-Fan sich fragt, ob er diese denn weiterverkaufen darf. Der Veranstalter der diesjährigen Fußball WM FIFA hat zum Ticket-Kauf und –Weiterverkauf Regeln festgelegt.
4.2 / 5 (5 Bewertungen)
Wissen Aktuell , 06.10.2022 (Update 04.11.2024)
Bengalos und Randale: Es gibt bei einem Fußballspiel im Stadion immer wieder Fans, die über die Stränge schlagen und andere Zuschauer massiv stören oder gar verletzen. Doch mit welchen Konsequenzen müssen diese Fußball-Fans neben einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen? Wann droht ein Stadionverbot? Dürfen gewaltbereite Fußball-Fans präventiv vor einem Spiel in Haft genommen werden?
4.230769230769231 / 5 (13 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 12.06.2018
In zwei Tagen beginnt die Fußball-WM in Russland. Viele Übertragungen der WM-Spiele fallen in die Arbeitszeit. Arbeitnehmer, die auch am Arbeitsplatz bei der WM per Fernsehen, Internet-Stream oder Radio live dabei sein wollen, sollten keine rote Karte vom Chef riskieren.
4.5 / 5 (12 Bewertungen)
Arbeitsrecht , 10.10.2022 (Update 18.05.2023)
Fußball-Sammelbilder, Pfand-Bons oder ein Brötchen: Ein Diebstahl am Arbeitsplatz von auch nur geringwertigen Gegenständen kann zur fristlosen Kündigung führen. In welchen Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch beim Klauen von geringwertigen Dingen rausschmeißen?
4.184210526315789 / 5 (38 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Kreativität bei der Auflage neuer Kapitalanlageprodukte kennt offenbar keine Grenzen. Nun sollen Kapitalanleger von Transfers von Fußballspielern profitieren. Ein solches Angebot unterbreitet aktuell das Hanseatische Fußball Kontor Privatanlegern und wirbt mit einer Rendite in Höhe 8 % p.a. und mehr.
3.3333333333333335 / 5 (3 Bewertungen)
Rechtsanwalt Frank Remmertz REMMERTZ SON
Rechtsanwälte
Folgend sind die 7 größten Irrtümer bei Markenanmeldungen aufgeführt.
4.833333333333333 / 5 (6 Bewertungen)
Rechtsanwalt Frank Remmertz REMMERTZ SON
Rechtsanwälte
Die Firma Apple Inc. sorgt zur Zeit nicht nur mit neuen Produkten für Aufsehen. Sie hat auch im Bereich des Markenschutzes einen werbewirksamen Erfolg für sich verbuchen können: Das look & feel der bekannten Flagship Stores genießt zumindest teilweise Markenschutz. Das geht aus einem Urteil des EuGH vom 10.07.2014 – C-421/13 – Apple/DPMA hervor.
4.166666666666667 / 5 (6 Bewertungen)
gewerblichen Rechtsschutz , 29.03.2019 (Update 08.06.2022)
Influencer und YouTuber müssen die auf ihrem Account platzierte Werbung auch als Werbung kennzeichnen. Werden auf Bildern, die ein Blogger auf seinem Account einstellt, Waren oder Dienstleistungen präsentiert, muss das unter bestimmten Voraussetzungen als Werbung kenntlich gemacht werden. Jetzt hat sich auch der Bundesgerichtshof zur Kennzeichnungspflicht für Werbung auf Social-Media geäußert.
4.642857142857143 / 5 (14 Bewertungen)
Medizinrecht , 08.06.2015 (Update 12.06.2020)
Mangelhafte oder schlechtsitzende Zahnimplantaten, Zahnbrücken oder Zahnprothesen sind für Patienten ein großes Ärgernis - auch aus finanziellen Gründen, denn Zahnersatz ist teuer. Welche Kosten für Zahnersatz muss die Krankenkasse übernehmen? Wie sieht es mit der Gewährleistung für mangelhaften Zahnersatz aus? Und wird auch die Zahnersatzbehandlung im Ausland bezahlt?
4.108695652173913 / 5 (46 Bewertungen)
Informationstechnologierecht , 03.05.2018 (Update 03.05.2018)
Das Computerprogramm AdBlock Plus ist nicht wettbewerbswidrig und darf weiterhin vertrieben werden, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof.
4.25 / 5 (4 Bewertungen)
Die Werbung von Lidl, bei der Burger wie Olympischen Ringe auf einem Grill gelegt waren, verstößt nicht gegen das Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Stuttgart.
3.875 / 5 (8 Bewertungen)
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.