Firmenserver mit Virus lahmgelegt- Haftet der Arbeitnehmer?
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2016-09-30
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Wird der Server eines Unternehmens aufgrund eines Virusbefalls lahm gelegt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beweisen, dass dieser dafür verantwortlich ist, ansonsten kann er keinen Schadensersatz vom Arbeitnehmer verlangen.
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen 3 Sa 115/15) in folgendem Fall: Einem Arbeitnehmer, der als Informatiker in einer Firma beschäftigt war, wurde gekündigt. Kurz bevor der Mann das Betriebsgelände verlassen wollte, bemerkte der Arbeitgeber, dass sein Firmenserver mit einem Virus befallen war und nicht mehr funktionierte. Die Kosten der Schadensbehebung beliefen sich auf rund 15.000 Euro. Diesen Betrag verlangte der Arbeitgeber vom gekündigten Arbeitnehmer, da dieser gegenüber Kollegen verkündet hatte, dass er einen Virus auf dem Server hinterlassen werde. Dies bestritt der Gekündigte, der Arbeitgeber klagte seinen Schaden ein.
Ohne Erfolg, entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Der Arbeitgeber könne nicht nachweisen, dass der Virus tatsächlich vom gekündigten Arbeitnehmer stamme und dass dieser damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt habe. Der Arbeitgeber hätte den Firmen-PC des Arbeitnehmers durchsuchen lassen müssen, um die Installation des Virus nachweisen zu können. Allein die Bemerkung des Arbeitsnehmers, er werde einen Virus hinterlassen, mache ihn noch nicht zum Täter.
Tipp für Arbeitnehmer: Keine Downloads auf dem Firmen-PC, dubiose Email-Anhänge niemals öffnen und auch keine dubiosen Links in einer E-Mail anklicken, ansonsten können Viren das Datensystem des Unternehmens befallen und das kann teuer werden. Wird einem Arbeitnehmer die Vireninstallation nachgewiesen, haftet er für den Schaden!
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