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Sozialhilfe: Wer zahlt die Bestattung?

Sozialhilfe: Wer zahlt die Bestattung? © fpr - topopt
In Deutschland müssen die Angehörigen eines Verstorbenen die Bestattungskosten übernehmen. Sind sie dazu nicht in der Lage, kommt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt für Bestattungskosten auf.

In welchen Fällen übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Damit die Kosten der Bestattung vom Sozialamt übernommen werden, müssen die Bestattungskosten zunächst unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sein. Der Verstorbene darf keinen Nachlass hinterlassen haben, der die Bestattungskosten decken würde. Die Erben des Verstorbenen können die Bestattung aus eigenem Vermögen nicht tragen. Desweiteren darf es auch keine weitere Person geben, die aus irgendeinem Grund zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet ist. Das Sozialgericht Karlsruhe (Aktenzeichen S 1 SO 903/14) stellt klar, dass das Sozialamt die Bestattungskosten nicht übernehmen muss, wenn Ausgleichsansprüche gegen andere – in diesem Fall familiäre – Bestattungspflichtige zu verwirklichen sind. Zerwürfnisse innerhalb der Familie stehen dem nicht entgegen.

Sarg, Blumen, Zeremonie – Was zahlt das Sozialamt?

Die Kosten für den Sarg, Blumen, Grabstein und Trauerfeier werden in einem angemessenen Rahmen vom Sozialamt übernommen.

Hat Bestattungsunternehmen Anspruch gegenüber dem Sozialamt?

Hat ein Bestattungsunternehmen mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten einen Vertrag zur Durchführung einer Urnenbestattung abgeschlossen, kann das Unternehmen keinen Zuschuss vom Sozialamt verlangen, wenn das Vermögen des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht abdeckt. Dies entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 88 SO 1612/10).

ruegge

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