Sozialhilfe: Wer zahlt die Bestattung?
4.2631578947368425 /
5 (38 Bewertungen)
2021-07-21
, Aktualisierung vom
2022-06-02 11:14:06.0
· ruegge
· 1643 mal gelesen
- In welchen Fällen übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?
- Sarg, Blumen, Zeremonie – Was zahlt das Sozialamt?
- Hat Bestattungsunternehmen Anspruch gegenüber dem Sozialamt?
In Deutschland müssen die Angehörigen eines Verstorbenen die Bestattungskosten übernehmen. Sind sie dazu nicht in der Lage, kommt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt für Bestattungskosten auf.
In welchen Fällen übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?
Damit die Kosten der Bestattung vom Sozialamt übernommen werden, müssen die Bestattungskosten zunächst unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sein. Der Verstorbene darf keinen Nachlass hinterlassen haben, der die Bestattungskosten decken würde. Die Erben des Verstorbenen können die Bestattung aus eigenem Vermögen nicht tragen. Desweiteren darf es auch keine weitere Person geben, die aus irgendeinem Grund zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet ist. Das Sozialgericht Karlsruhe (Aktenzeichen S 1 SO 903/14) stellt klar, dass das Sozialamt die Bestattungskosten nicht übernehmen muss, wenn Ausgleichsansprüche gegen andere – in diesem Fall familiäre – Bestattungspflichtige zu verwirklichen sind. Zerwürfnisse innerhalb der Familie stehen dem nicht entgegen.Sarg, Blumen, Zeremonie – Was zahlt das Sozialamt?
Die Kosten für den Sarg, Blumen, Grabstein und Trauerfeier werden in einem angemessenen Rahmen vom Sozialamt übernommen.Hat Bestattungsunternehmen Anspruch gegenüber dem Sozialamt?
Hat ein Bestattungsunternehmen mit dem Verstorbenen zu dessen Lebzeiten einen Vertrag zur Durchführung einer Urnenbestattung abgeschlossen, kann das Unternehmen keinen Zuschuss vom Sozialamt verlangen, wenn das Vermögen des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht abdeckt. Dies entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen S 88 SO 1612/10).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.2631578947368425 /
5
(38 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Versicherungsrecht
,
18.07.2012
Rechtsanwalt Hans Wilhelm Busch
BGH: Verarmt ein Schenker, reicht es aus, wenn der Beschenkte ein früheres Geschenk als Sachwert zurückgibt und kann nicht dazu verpflichtet werden, diesen Sachwert für eine Behörde z.B. zu Geld zu machen.
4.0 /
5 (9 Bewertungen)
Erbrecht
,
19.10.2018
(Update 23.08.2023)
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
4.166666666666667 /
5 (24 Bewertungen)
Sozialrecht
,
09.01.2017
Die Sozialhilfe darf bei einer pflegebedürftigen Frau im Nachhinein um die Geldbeträge gekürzt werden, die diese von einem kriminellen Pflegedienst für das Mitwirken an einem Abrechnungsbetrug erhalten hat.
Dies entschied das Sozialgericht Berlin und bestätigte damit die Praxis der Sozialämter.
4.0 /
5 (6 Bewertungen)
Sozialrecht
,
17.03.2017
Ab dem 29.
März beginnt der Betrieb des neuen digitalen TV-Standard DVB-T2 HD, der bisherige Übertragungsstandard DVB-T wird nach und nach abgeschaltet.
Damit fallen für viele Fernsehempfänger zusätzliche Kosten für neue Receiver an.
Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für den Receiver zum Empfang digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD vom Sozialamt übernommen werden - auch nicht die neuen Gebühren für die privaten Fernsehprogramme!
4.0 /
5 (2 Bewertungen)
Erbrecht
,
16.07.2012
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Kanzlei Hilbert & Simon
Die soziale Haltung hat sich auch im Angesicht des Todes verändert.
Ging es früher darum, wer über die Bestattung bestimmen darf, dreht es sich heute darum, nicht für Bestattungskosten herangezogen zu werden.
Weil § 1968 BGB bestimmt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung trägt, scheint die Ausschlagung der Erbschaft einen Weg hin zu diesem Ziel zu eröffnen: Kein Erbe – keine Bestattungskosten.
Trifft diese Schlussfolgerung zu?
4.0 /
5 (7 Bewertungen)
Erbrecht
,
15.08.2018
(Update 24.08.2023)
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
4.181818181818182 /
5 (77 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
05.05.2017
(Update 27.09.2023)
Muss ein Mieter, etwa aufgrund von Krankheit oder Tod, seine Mietwohnung verlassen, können die Rechte aus dem Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auf seine Verwandten übertragen werden.
Doch dürfen die einfach in die Wohnung des Verstorbenen einziehen?
4.11864406779661 /
5 (59 Bewertungen)
Familienrecht
,
17.11.2017
Kinder haben das Recht zu wissen, von wem sie abstammen.
Ist die Abstammung ungeklärt, muss ein in Frage kommender Vater eine Genprobe zur Verfügung stellen.
Doch was geschieht, wenn der potentielle Vater bereits verstorben ist.
Müssen dann seine leiblichen Kinder zum Gentest?
4.5 /
5 (8 Bewertungen)
Sozialrecht
,
21.07.2015
Bei einem Todesfall werden die Hinterbliebenen durch eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung versorgt.
3.5714285714285716 /
5 (7 Bewertungen)
Medizinrecht
,
05.07.2016
Ein Ehemann kann von einer Klinik nicht die Herausgabe von befruchteten eingefrorenen Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau verlangen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
4.25 /
5 (4 Bewertungen)
Erbrecht
,
14.03.2013
Rechtsanwalt Achim Kupfer MELCHER MORAT Rechtsanwälte
Wenn ein Elternteil stirbt und ein überlebender Ehegatte nicht vorhanden ist, sind die Kinder grundsätzlich zur Übernahme der Bestattung verpflichtet.
Fraglich ist, ob diese Pflicht auch bei völlig gestörten oder zerrissenen Familienbanden besteht.
4.75 /
5 (4 Bewertungen)