Bestattungskosten – Wann müssen Erben zahlen?
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2018-10-19
, Aktualisierung vom
2023-08-23 10:41:41.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 1283 mal gelesen
- Wen trifft die Bestattungspflicht?
- Müssen Erben Bestattungskosten übernehmen?
- Erbschaft ausgeschlagen – keine Kostenpflicht für Bestattung?
- Kein Geld für Bestattung- Sozialamt zahlt!
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen. Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
Wen trifft die Bestattungspflicht?
Gibt es weder Erben noch Unterhaltspflichtige, müssen die Bestattungspflichtigen die Bestattungskosten übernehmen. Wer Bestattungspflichtiger ist, wird in den Landesbestattungsgesetzen geregelt. Ein Kind wird nicht von seiner Bestattungspflicht gegenüber den Eltern befreit, weil es seit Jahren keine familiäre Beziehung zu den Eltern hatte. Die Bestattungspflicht entfällt nur bei einem schweren vorwerfbaren Verhalten der Eltern, stellt das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 2 LB 27/14) klar. Wurde aber der Verstorbene gegenüber dem Angehörigen straffällig, muss dieser nicht die Kosten der Beerdigung übernehmen, entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 2 O 31/13). Die Bestattungskosten müssen vom Bestattungspflichtigen auch für einen unbekannten Halbbruder getragen werden. Ein familiäres nahes Verhältnis ist für die Kostentragungspflicht nicht notwendig, so das Verwaltungsgericht Mainz (Aktenzeichen 3 K 425/22.MZ).Müssen Erben Bestattungskosten übernehmen?
Ein Bestattungspflichtiger, bzw. Bestattungsberechtigter, ist nicht immer auch der Erbe des Verstorbenen. Beauftragt er ein Bestattungsinstitut mit der Beerdigung, müssen die Erben ihm die Kosten erstatten, entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 12 U 752/21).Erbschaft ausgeschlagen – keine Kostenpflicht für Bestattung?
Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, müssen die Erben die Bestattungskosten nicht übernehmen. Gibt es keine anderen Erben, sind die Unterhaltspflichtigen des Verstorbenen zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet. Dies sind in der Regel der Ehepartner oder die Kinder. Schlagen diese Personen eine Erbschaft aus, kann es passieren, dass sie als Unterhaltspflichtiger trotzdem zur Zahlung der Bestattung herangezogen werden.Kein Geld für Bestattung- Sozialamt zahlt!
Ist jemand zur Übernahme der Bestattung verpflichtet und besitzt er dafür nicht die notwendigen finanziellen Mittel, gibt es noch die sog. Sozialbestattung. In diesem Fall zahlt das Sozialamt die Bestattungskosten. Notwendig ist ein entsprechender Nachweis gegenüber dem Sozialamt. Erstattungsfähig sind dabei die Kosten einer ortsüblichen, würdigen Bestattung. Kosten, die zwar im Zusammenhang mit dem Todesfall entstehen, aber nicht auf die Bestattung ausgerichtet sind, muss das Sozialamt nicht übernehmen, so das Landessozialgericht Stuttgart (Aktenzeichen L 2 SO 2529/18).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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