Miete: Überbelegung einer Wohnung berechtigt Vermieter zu Kündigung!
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2016-05-06
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Bei Überbelegung einer Mietwohnung kann ein Vermieter seinem Mieter kündigen – das gilt auch wenn die eigenen Kinder zur Überbelegung führen. So lautet ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München.
Im zugrundeliegenden Fall mietete ein Mieter eine Wohnung mit einer Wohnfläche von rund 25 Quadratmeter an. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass aufgrund der geringen Wohnfläche kein weiterer Bewohner in dieser Wohnung einziehen darf. Tatsächlich bewohnte der Mieter die Wohnung aber mit seiner vierköpfigen Familie. Als der Vermieter hiervon Kenntnis erlangte kündigte er dem Mieter und erhob später Räumungsklage.
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Richtwert: 12 Quadratmeter Wohnfläche pro Erwachsenen
Zu Recht, entschied das Amtsgericht München und erklärte die Kündigung des Vermieters als rechtswirksam. Der Mieter habe gegen vertragliche Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen. Keine Überbelegung liege vor, wenn für jeden Erwachsenen eine Wohnfläche von 12 Quadratmetern in einer Mietwohnung zur Verfügung steht – oder für Familien pro Person 10 Quadratmeter. Diese Größen wurden im zu entscheidenden Fall erheblich überschritten. Für die vierköpfige Familie standen in der kleinen Wohnung gerade mal 4 Quadratmeter pro Person zur Verfügung.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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