Gibt es einen Anspruch auf Auskunft über das Gehalt männlicher Kollegen?
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2017-10-18
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 304 mal gelesen
- Aktuelle Rechtslage gewährt keinen Auskunftsanspruch
- Entgeldtransparenzgesetz kann Änderungen bringen
Laut aktuellen Studien werden Frauen für die gleiche Arbeit um ein fünftel schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Einen Anspruch zu erfahren, was der Kollege verdient, haben sie aber nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin nicht.
Geklagte hatte freie Mitarbeiterin des ZDFs. Sie vermutete aufgrund von Gerüchten, dass ihre männlichen Kollegen mehr Gehalt beziehen als sie.
Aktuelle Rechtslage gewährt keinen Auskunftsanspruch
Das Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen 56 Ca 5356/15) stellt in seiner Entscheidung klar, dass die derzeitige Rechtslage der ZDF-Mitarbeiterin keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Gehalts ihrer männlichen Kollegen gewährt. Für Entschädigungsansprüche aufgrund einer geschlechterbezogenen Diskriminierung müssten Indizien vorgetragen werden, die einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wahrscheinlich sein ließen. Solche Indizien habe die Frau hier nicht vortragen könne.Entgeldtransparenzgesetz kann Änderungen bringen
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Entgelttransparenzgesetz für Betriebe von mehr als 200 Arbeitnehmern vorgelegt. Dieses Gesetzesvorhaben könnte in Zukunft einen Auskunftsanspruch über das Gehalt männlicher Kollegen bringen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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