Kundin hat keinen Anspruch auf weibliche Personenbezeichnung in Formularen oder Vordrucken
4.25 /
5 (8 Bewertungen)
2018-03-21
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 426 mal gelesen
- Sparkassen-Kundin fordert Änderung der Formulare und Vordrucke
- BGH sieht keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Eine Kundin kann von ihrem Vertragspartner nicht verlangen, dass dieser neben der männlichen Personenbezeichnung auch – oder ausschließlich – eine weibliche Personenbezeichnung geführt wird. Dies entschied aktuell der Bundesgerichtshof.
Sparkassen-Kundin fordert Änderung der Formulare und Vordrucke
Geklagt hatte eine Kundin der Sparkasse Saarbrücken, die sich gegen die Verwendung der ausschließlichen grammatisch männlichen Personenbezeichnung in Vordrucken oder Formularen wandte. Sie forderte von der Sparkasse zukünftig ihre Vordrucke und Formulare so zu ändern, dass dort auch die weibliche grammatische Personenbezeichnung stehe.BGH sieht keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Dieser Forderung erteilte der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VI ZR 143/17) jetzt letztinstanzlich eine Abfuhr. Frauen würden durch die Verwendung männlicher Personenbezeichnungen keinen Nachteil im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfahren. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sie es üblich, dass auch nicht männliche Personen mit dieser Personenbezeichnung gemeint seien, ohne das man diese in irgendeiner Form diskriminieren wolle.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.25 /
5
(8 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Sozialrecht
,
03.05.2016
Das Jobcenter darf den Lebenspartner einer Sozialleistungsempfängerin nicht dazu auffordern, Formulare auszufüllen und Auskünfte zu erteilen, die ansonsten nur Personen erbringen müssen, die selbst Sozialleistungen beanspruchen.
4.166666666666667 /
5 (6 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
16.08.2018
(Update 05.06.2024)
Färben, Strähnen, Schneiden, Fönen- bei einem Friseurbesuch kann einiges schief gehen.
Doch wann kann der Kunde sein Geld für die missglückte Haarpracht vom Friseur zurück verlangen?
Und wann steht ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Styling-Katastrophe zu?
4.2633744855967075 /
5 (243 Bewertungen)
Versicherungsrecht
,
20.08.2018
(Update 20.07.2022)
Ob es der Ausrutscher auf einer Wurstscheibe oder der eingeklemmte Finger in der automatischen Tür ist - Es gibt viele Unfallgefahren in einem Supermarkt oder Ladenlokal.
Fraglich ist immer nur, wer in diesen Fällen haften muss.
4.2564935064935066 /
5 (308 Bewertungen)
Versicherungsrecht
,
02.06.2015
Ob Hund, Katze oder Pferd: Wenn Haus- oder Nutztiere Schäden verursachen, können auf Herrchen und Frauchen schnell immense Summen an Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kommen.
4.142857142857143 /
5 (7 Bewertungen)
Versicherungsrecht
,
08.12.2016
Eine Kundin einer Apotheke, die bei Schnee und Schneematsch auf einer Fußmatte im Eingangsbereich der Apotheke ausrutschte, erhält keinen Schadensersatz.
Apotheken treffen geringere Sicherheitspflichten, als Geschäfte mit hohem Publikumsverkehr, entschied das Amtsgericht München.
4.0 /
5 (6 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
18.10.2017
Laut aktuellen Studien werden Frauen für die gleiche Arbeit um ein fünftel schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen.
Einen Anspruch zu erfahren, was der Kollege verdient, haben sie aber nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin nicht.
4.571428571428571 /
5 (7 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
23.02.2016
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nun ist es amtlich.
Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft.
Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden.
Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind.
3.5 /
5 (2 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
07.05.2015
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der Sparkasse Erlangen verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt.
v.
14.04.2015 – 6 O 6443/14 - noch nicht rechtskräftig).
4.142857142857143 /
5 (7 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
09.02.2016
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 16.12.2015 - 10 O 4081/15 (noch nicht rechtskräftig) – in einem von der KSR betreuten Fall eine von der Sparkasse Nürnberg im Juni 2008 verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erachtet und damit den Widerruf des Klägers für wirksam erklärt.
4.0 /
5 (2 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
15.10.2015
(Update 13.11.2024)
Wohnungseigentümerversammlungen, Eigentümerbeschlüsse, Hausverwaltung, Instandhaltung und Nutzung – Wohnungseigentümer werden mit vielen Rechtsfragen rund um ihre Immobilie konfrontiert.
4.220338983050848 /
5 (59 Bewertungen)
Familienrecht
,
16.07.2012
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Kanzlei Hilbert & Simon
Bei vorehelichen Schenkungen hatte der überlebende Ehegatte bisher keine Ansprüche auf eine Pflichtteilsergänzung.
So hatte der Bundesgerichtshof in jahrzehntelanger Rechtsprechung entschieden.
Jetzt hat das höchste deutsche Zivilgericht diese Rechtsprechung aufgegeben.
Die Folgen können fatal sein: Streit zwischen Kindern und Stiefmutter.
4.3 /
5 (10 Bewertungen)