Erbe: Pflichtteil kann mit Darlehnsschuld verrechnet werden
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2018-04-19
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 354 mal gelesen
Ein Erbe kann eine zum Nachlass gehörende Darlehnsschuld eines Pflichtteilsberechtigten mit dessen Anspruch auf seinen Pflichtteil verrechnen, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrundeliegenden Fall verlangte ein Erbe die Zahlung seines Pflichtteils von den übrigen Erben: Zum Nachlass gehörte allerdings auch ein Darlehn der Eltern an den Pflichtteilsberechtigten, dass er noch nicht getilgt hatte. Im Testament hatten die Eltern angeordnet, dass dieses Darlehn mit seinem Pflichtteil verrechnet werden soll.
Dies ist möglich, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 10 U 62/16). Der Pflichtteilsanspruch des Erben sei durch die Aufrechnung mit dem Darlehn erloschen. Die Erben hätten den Anspruch auf Rückzahlung des Darlehns mit dem Tod des letztlebenden Elternteils erworben. Daher seien sie in der Lage den Pflichtteil mit der Darlehnsforderung aufzurechnen.
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