Diskriminierung von Schwangeren im Berufsleben
4.5 /
5 (6 Bewertungen)
2015-09-22
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 461 mal gelesen
- Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin- Geldentschädigung!
- Kündigung wegen In-vitro-Fertilisation ist Diskriminierung
- Keine Beförderung ist keine Diskriminierung einer schwangeren Arbeitnehmerin
Degradierung oder Kündigung - Arbeitnehmerin müssen Diskriminierungen in ihrem Arbeitsleben aufgrund einer Schwangerschaft nicht hinnehmen!
Degradierung oder Kündigung - Arbeitnehmerin müssen Diskriminierungen in ihrem Arbeitsleben aufgrund einer Schwangerschaft nicht hinnehmen!
Redaktion fachanwaltsuche.de
Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin- Geldentschädigung!
Für schwangere Frauen besteht im Arbeitsleben ein Diskriminierungsschutz. Aus diesem Grund darf eine schwangere Arbeitnehmerin nur mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde gekündigt werden. Fehlt es an dieser Zustimmung, kann eine Kündigung eine verbotene Benachteilung wegen des Geschlechts nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sein, die den Arbeitgeber verpflichtet, eine Geldentschädigung an die gekündigte schwangere Arbeitnehmerin zu zahlen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 23 Sa 1045/15) im Fall eines Rechtsanwalts, der seiner schwangeren Angestellten ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde gekündigt hatte. Auch eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin, die gegen das Mutterschutzgesetz verstösst, ist aufgrund der verbotenen Diskriminierung wegen des Geschlechts unwirksam und kann zu einer Geldentschädigung führen, die der Arbeitgeber zu zahlen hat. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 8 AZR 838/12 ) im Fall einer schwangeren Arbeitnehmerin, die ihr Baby verlor und am selben Tag eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses erhielt. Die Bundesarbeitsrichter urteilten, dass die Kündigung gegen das Diskriminierungsverbot verstosse, weil Mutter und Kind zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht getrennt waren und somit nach wie vor eine Schwangerschaft gegeben war.Kündigung wegen In-vitro-Fertilisation ist Diskriminierung
Erhält eine Arbeitnehmerin eine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, weil sie sich einer In-vitro-Fertilisation unterzieht, stellt dies eine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar. Dies entschied das Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-506/06) und stellte fest, dass sich eine Arbeitnehmerin, die eine In-vitro-Fertilisation betreibt, solange nicht auf den Schutz von Mutterschutzgesetze berufen kann, solange die Eizelle nicht eingenistet ist. Sie kann sich aber auf den Schutz vor geschlechtsbedingter Diskriminierung berufen. In-vitro-Fertilisation betreffen nur Frauen. Kündigt ein Arbeitgeber einer Frau die sich einer In-vitro-Fertilisation befindet, ist dies daher eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.Keine Beförderung ist keine Diskriminierung einer schwangeren Arbeitnehmerin
Fällt eine Beförderungsentscheidung gegen eine schwangere Arbeitnehmerin aus, ist hierin allerdings keine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu sehen. Dies entschied auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 Sa 1776/06).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.5 /
5
(6 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Arbeitsrecht
,
06.01.2023
(Update 31.10.2024)
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
4.583333333333333 /
5 (12 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
06.10.2015
Privates Telefonieren am Arbeitsplatz ist immer wieder ein Konfliktherd zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Eine Arbeitnehmerin, die während ihren Arbeitspausen vom Firmentelefon aus zu privaten Zwecken bei einer Gewinnspielhotline anrief, erhielt von ihrem Chef die fristlose Kündigung.
Zu Unrecht, sagt die aktuelle Rechtsprechung!
4.0 /
5 (7 Bewertungen)
Sozialrecht
,
07.08.2018
Kommt eine alkoholisierte Arbeitnehmerin während eines betrieblichen Grillabends auf dem Weg zur Toilette zu Fall und zieht sich dabei einen Bruch des Sprunggelenks zu, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall für dessen Folgen die Berufsgenossenschaft aufkommen muss.
4.428571428571429 /
5 (7 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
20.08.2015
(Update 29.09.2021)
Bald ist es wieder soweit: In vielen Firmen und Betrieben werden für die Beschäftigten Grippeschutzimpfungen angeboten.
Kommt es im Rahmen einer Grippeschutzimpfung durch den Betriebsarzt zu einem Impfschaden beim Arbeitnehmer, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt, für dessen Folgen die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen müsste.
4.1 /
5 (10 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
26.11.2015
(Update 21.02.2019)
Beim Urlaub, der Kündigung und auch beim Gehalt - Ältere Arbeitnehmer erfahren in unterschiedlichsten Bereichen ihres Arbeitslebens Diskriminierungen und werden längst nicht immer dafür entschädigt.
Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung entfällt, wenn der Anspruchsteller nicht den Nachweis eines fristgerechten Zugangs seines Widerspruchs erbringen kann.
4.0 /
5 (8 Bewertungen)
Familienrecht
,
16.08.2016
Zwei Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können gemeinsam als Vormund für ein Kind bestellt werden.
Dies entschied jüngst das Amtsgericht München.
5.0 /
5 (1 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
01.04.2019
Ab dem 1.4.2019 treten einige gesetzliche Neuerungen in Kraft.
So erhalten Schwangere einen leichteren Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch, rund um die Organspende treten Verbesserungen in Kraft und Beschäftigte von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bekommen mehr Geld.
4.0 /
5 (6 Bewertungen)
Medizinrecht
,
26.06.2018
Ein niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert bewahrt nicht vor einer Schwangerschaft.
Unterlässt eine Frau aufgrund des niedrigen Hormonwertes eine Empfängnisverhütung, kann die darauf resultierende Schwangerschaft nicht dem behandelnden Gynäkologen angelastet werden.
3.0 /
5 (2 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
23.07.2012
Rechtsanwalt Rechtsanwälte Bender & Ruppel Rechtsanwälte Bender & Ruppel
Kündigungen sind immer Ereignisse, bei denen es um existenzielle Fragen geht.
Deshalb ist es umso wichtiger, zu wissen, welche Rechte man hat und welche Fristen eingehalten werden müssen.
4.666666666666667 /
5 (3 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
08.10.2015
(Update 13.05.2024)
Mieter sollten im zwischenmenschlichen Umgang mit ihrem Vermieter vorsichtig sein.
Beleidigungen und üble Nachrede können dazu führen, dass der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen kann.
4.184615384615385 /
5 (455 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
25.07.2016
Rechtsanwalt Hartmut Breuer
Der Erhalt einer Kündigung ist eine Ausnahmesituation und, zum Glück, für viele Arbeitnehmer ungewohnt.
Es gilt aber, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu wissen, was nun innerhalb welcher Fristen zu prüfen und zu veranlassen ist.
Das Wichtigste vorweg: Notieren Sie sich das Datum des Zugangs der Kündigung und holen noch in der Woche des Zugangs der Kündigung anwaltlichen Rat ein!
4.0 /
5 (6 Bewertungen)