Ungewollt schwanger – Haftet der Gynäkologe?
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2018-06-26
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 241 mal gelesen
Ein niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert bewahrt nicht vor einer Schwangerschaft. Unterlässt eine Frau aufgrund des niedrigen Hormonwertes eine Empfängnisverhütung, kann die darauf resultierende Schwangerschaft nicht dem behandelnden Gynäkologen angelastet werden.
Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 26 U 91/17) im Fall einer über 40jährigen Patientin, die von ihrem Gynäkologen den Befund eines niedrigen Anti-Müller-Hormon-Werts mitgeteilt bekam und daraufhin nicht mehr verhütete. Die Frau wurde ungewollt schwanger und betrachtete die Schwangerschaft als einen Behandlungsfehler des Arztes.
Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Der Gynäkologe habe laut Behandlungsunterlagen die Patientin auf die Unsicherheit des Hormontests und auf die Notwendigkeit weitere Empfängnisverhütung beim ersten Patientengespräch hingewiesen. Bei der Mitteilung des festgestellten Hormonwertes sei dies daher nicht noch mal erforderlich gewesen. Dem Arzt sei keine fehlerhafte Behandlung der Patientin vorzuwerfen. Ob die Frau dann weiter verhüte oder nicht, sei schließlich ihre Entscheidung, so das Gericht.
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