Arbeit: Fristlose Kündigung wegen privater Telefonanrufe?
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2015-10-06
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 447 mal gelesen
- Privates Telefonieren war im Betrieb grundsätzlich erlaubt!
- Anrufe erfolgten nicht während der Arbeitszeit!
- Bei unerlaubtem privaten Telefonieren droht Abmahnung!
- Kein Unfallversicherungsschutz beim privaten Telefonat!
Privates Telefonieren am Arbeitsplatz ist immer wieder ein Konfliktherd zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Arbeitnehmerin, die während ihren Arbeitspausen vom Firmentelefon aus zu privaten Zwecken bei einer Gewinnspielhotline anrief, erhielt von ihrem Chef die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, sagt die aktuelle Rechtsprechung!
Privates Telefonieren am Arbeitsplatz ist immer wieder ein Konfliktherd zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Arbeitnehmerin, die während ihren Arbeitspausen vom Firmentelefon aus zu privaten Zwecken bei einer Gewinnspielhotline anrief, erhielt von ihrem Chef die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, sagt die aktuelle Rechtsprechung!
Redaktion fachanwaltsuche.de
Privates Telefonieren war im Betrieb grundsätzlich erlaubt!
Im zu entscheidenden Fall arbeitete die betroffene Arbeitnehmerin als Bürokauffrau in einem kleinen Betrieb. Privates Telefonieren über das Firmentelefon war den Angestellten des Betriebes erlaubt. Sie mussten für die privaten Anrufe auch nichts bezahlen. Über Telefonate mit kostenpflichtigen Sonderrufnummern gab es in der Firma keine Regelung. Die betroffene Arbeitnehmerin rief in ihren Arbeitspausen mehrfach bei einer kostenpflichtigen Rufnummer für ein Gewinnspiel an. Pro Anruf kostet dies 0,50 Euro. Auf Nachfragen des Chefs, gab die Arbeitnehmerin diese sonderkostenpflichtige Anruf auch zu und bot an die entstandenen Unkosten von weniger als 20 Euro zu erstatten. Trotzdem erhielt die Frau drei Tage später eine fristlose Kündigung.Anrufe erfolgten nicht während der Arbeitszeit!
Zu Unrecht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 12 Sa 630/15) und führte aus, dass im Verhalten der Arbeitnehmerin sehr wohl eine Pflichtverletzung liege, denn auch wenn das private Telefonieren in einer Firma erlaubt ist, heißt das nicht, dass auch ein Anruf bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern gestattet ist. Trotzdem wiege diese Pflichtverletzung nicht so schwer, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei. Mehrere Gründe minderten das Verschulden der Arbeitnehmerin. Zum einen, dass es innerbetrieblich keine Regelung über diese Art von Anrufen gab und zum anderen, dass die Anrufe während der Arbeitspause erfolgten.Bei unerlaubtem privaten Telefonieren droht Abmahnung!
Sind in einem Unternehmen private Anrufe während der Arbeitszeit verboten, und wird der Arbeitnehmer beim privaten Telefonat erwischt, muss er zumindest mit einer Abmahnung rechnen. Diese wandert in die Personalakte und wird er daraufhin noch mal erwischt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sogar kündigen.Kein Unfallversicherungsschutz beim privaten Telefonat!
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn Arbeitnehmer persönliche oder eigenwirtschaftliche Aufgaben während ihrer Arbeitszeit wahrnehmen. Privates Telefonieren fällt auch unter persönliche und eigenwirtschaftliche Aufgaben, wodurch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Zeit des Privattelefonats unterbrochen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgericht (Aktenzeichen L 3 U 33/11 ) hervor.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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