Krankenhaus haftet für Unfälle von demenzkranken Patienten
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2017-05-02
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Krankenhaus haftet für den Schaden der einer dementen Patientin entsteht, weil sie durch ein ungesichertes Fenster abhauen wollte und dabei in die Tiefe stürzt.
Eine demenzkranke Frau wurde aufgrund eines Schwächeanfalls in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Frau konnte mit Neuroleptika nicht ruhig gestellt werden und zeigt immer wieder Fluchtverhalten. Eine Krankenschwester versperrt aus diesem Grund die Zimmertür der Patientin mit einem Krankenbett. Die Patientin versuchte dann durch das ungesicherte Fenster zu fliehen und stürzte dabei fünf Meter in die Tiefe. Sie erlitt zahlreiche Frakturen und musste operiert werden. Vom Krankenhaus verlangte sie Schadensersatz von rund 93.000 Euro für ihre Heilbehandlung.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Krankenhaus hätte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen
Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 26 U 30/16). Das Krankenhaus habe seine vertraglichen Fürsorgepflichten und Verkehrssicherungspflichten gegenüber der Patientin verletzt. Es habe die demenzkranke Frau besser vor Gefahren schützen müssen. Der Fluchtversuch aus dem Fenster hätte das Krankenhaus in diesem Fall in Betracht ziehen müssen und geeignete Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen – etwa durch Verriegeln der Fenstergriffe.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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