Wohnungsschlüssel gestohlen – Kein Versicherungsschutz!
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2017-08-31
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 297 mal gelesen
- Frau ließ Handtasche mit Wohnungsschlüssel unbeaufsichtigt am Fahrradlenker hängen
- Gefahr des Schlüssel-Diebstahls war für Opfer erkennbar
Wer nicht richtig auf seinen Wohnungsschlüssel aufpasst und den Diebstahl des Schlüssels fahrlässig ermöglicht, verliert seinen Versicherungsschutz aus der Hausratversicherung, wenn mit Hilfe des Schlüssels Dinge aus der Wohnung gestohlen werden.
Frau ließ Handtasche mit Wohnungsschlüssel unbeaufsichtigt am Fahrradlenker hängen
Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 115 O 265/15 LG) im Fall einer Frau, die ihre Handtasche samt Wohnungsschlüssel an ihren Fahrradlenker gehangen hatte und das Fahrrad kurz unbeaufsichtigt stehen ließ. In diesem Moment stahl ein Dieb die Handtasche. Die Frau zeigte den Diebstahl umgehend bei der Polizei an. Sie kam am nächsten Morgen in ihre Wohnung zurück und stellte fest, dass Schmuck, Mobiltelefone und Laptops gestohlen worden waren. Ihre Hausratversicherung lehnte eine Kostenübernahme für den Diebstahlschaden ab. Nach ihren Versicherungsbedingungen liegt ein Einbruchsdiebstahl zwar auch dann vor, wenn der Dieb mit einem Schlüssel in die Wohnung eindringt, allerdings darf der Schlüssel-Diebstahl nicht fahrlässig ermöglicht worden sein.Gefahr des Schlüssel-Diebstahls war für Opfer erkennbar
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm handelte die Frau allerdings fahrlässig, da sie ihre Handtasche unbeaufsichtigt am Fahrrad hängen ließ. Der Schlüsseldiebstahl sei für sie vermeidbar gewesen. Der Diebstahl in ihrer Wohnung sei somit kein versichertes Ereignis. Die Hausratversicherung sei nicht zur Übernahme des Schadens in Höhe von rund 17.000 Euro verpflichtet.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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